Rechtsprechung
| BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 StGB
Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit abwehrbereiter Dritter) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verneinung des Vorliegens eines Mordmerkmals bei der veruchten Tötung eines Kleinkinds; Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Totschlags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke und niedrige Beweggründe bei der Tötung eines Kindes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 43
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55
Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied …
Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05
Dabei ist übersehen worden, dass bei der Tötung von Kleinkindern die Heimtücke in der Ausnutzung der Arglosigkeit schutzbereiter Dritter liegen kann (vgl. BGHSt 3, 330, 332; 8, 216;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 42). - BGH, 25.11.1952 - 1 StR 477/52
Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters bei Erfüllung von Mordmerkmalen - …
- BGH, 08.08.2001 - 3 StR 162/01
Besondere Schuldschwere (Gesamtwürdigung; Besonderes Gewicht von zwei …
Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05
Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass dieses Motiv nach allgemeiner Wertung sittlich auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert ist (vgl. BGH, Urt. vom 8. August 2001 - 3 StR 162/01).
- BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05
Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben
Rn. 16 Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Ausnahme der prinzipiellen Ausklammerung kleiner Kinder aus dem Anwendungsbereich des Mordmerkmals der Heimtücke dann zu machen ist, wenn der Täter schutzbereite Dritte ausschaltet, um dann die Tötung des nicht mehr behüteten Kindes ungehindert begehen zu können (vgl. BGHSt 8, 216, 219; BGH NStZ-RR 2006, 43). - BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
Mord; Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten bei Mord an …
Für das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339) - vielmehr ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit des Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94). - BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23
Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Tötung eines wenige Wochen oder Monate …
Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).
- BGH, 23.06.2020 - 2 StR 132/20
Versuchter Mord: Heimtückisches Handeln gegenüber Kleinstkindern; Ausnutzung der …
"Heimtückisches Handeln ist einem Kleinstkind gegenüber in der Regel nicht möglich, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteile vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339;… vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38, und vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NStZ 2019, 32, 34 je mwN), wobei bei dreijährigen Kindern Arglosigkeit gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 f., und vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340 ...).Zwar kann bei der Tötung von Kleinkindern die Heimtücke in der Ausnutzung der Arglosigkeit schutzbereiter Dritter liegen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH…, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38; vgl. auch BGHSt 3, 330, 332; 8, 216, 219), worauf sich das Landgericht bezieht (...).
- BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14
Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter …
Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (…BGH, aaO) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43). - LG Hamburg, 15.02.2019 - 601 Ks 7/18
Strafverfahren wegen des tödlichen Messerangriffs am S-Bahnhof Jungfernstieg
Während ein 3-jähriges Kind durchaus zu Argwohn fähig sein kann, ist dies hingegen nicht für unter 2-jährige Kleinstkinder angenommen worden (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338-440; BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43, BGH, Urteil vom 16.08.2018 - 4 StR 162/18 -, NJW 2018, 3400). - BGH, 25.01.2023 - 6 StR 163/22
Mord (Heimtücke: offene Feindseligkeit; Arg- und Wehrlosigkeit, bewusstes …
Mit dem naheliegenden Motiv, das als sonstiger niedriger Beweggrund von der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05 mwN), die getrenntlebende Ehefrau mit der Tötung ihres Kindes zu "bestrafen", hat sich die Schwurgerichtskammer nicht auseinandergesetzt. - LG Bochum, 06.03.2023 - 7 Ks 19/22 Dass sich ein potentiell schutzbereiter Dritter in ausreichender Nähe befand ist, ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu BGH…, Urteil vom 21.11.2012 - 2 StR 309/12 -, juris Rn. 5 ff; Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 401/05 -, juris).
- LG Limburg, 20.07.2017 - 2 Ks 2 Js 51972/16 Schutzbereiter Dritter ist jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (…BGH, aaO) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).
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