Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1962 - 5 StR 405/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52
Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des …
Auszug aus BGH, 16.10.1962 - 5 StR 405/62
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat (BGHSt 3, 285) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (…RG GA 47, 384) entschieden, daß es, wenn der Angeklagte der deutschen Sprache nur teilweise nicht mächtig sei, dem pflichtmäßigen Ermessen des Tatrichters überlassen bleibe, in welchem Umfang er unter Mitwirkung des Dolmetschers mit den Prozeßbeteiligten verhandeln wolle. - RG, 07.11.1922 - IV 302/22
Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 16.10.1962 - 5 StR 405/62
Der Angeklagte hat während der Verkündung der Urteilsgründe zu solchen Erklärungen oder Beweisanträgen kein prozessuales Recht; seine Anhörung ist vielmehr mit dem letzten Wort abgeschlossen (RGSt 57, 142).
- BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83
vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2 …
Ohne Rechtsfehler hat der Strafkammervorsitzende es abgelehnt, die Verkündung zu unterbrechen, wieder in die Verhandlung einzutreten und diese Anträge entgegenzunehmen (RGSt 57, 142; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62). - BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70
Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch - …
Es ist schon umstritten, ob der Verteidiger ein Recht hat, den Vorsitzenden bei der Urteilsverkündung zu unterbrechen (verneinend RGSt 57, 142; BGH Urteile vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62 - und vom 7. Februar 1969 - 4 StR 458/68 - = VHS 36, 368;… vgl. aber RGSt 68, 88, Dahs, Handbuch des Verteidigers Rdn. 604;… Kleinknecht, a.a.O. § 268 Anm. 3). - BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
Dieselbe Auffassung hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem Fall vertreten, in dem der Dolmetscher die Urteilsgründe nur in abgekürzter Form übertragen hatte (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 405/62 = GA 1963, 148, 149). - BGH, 19.12.1967 - 5 StR 394/67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Wenn also das Gericht "nicht verpflichtet", sondern lediglich "befugt ist, trotzdem auf derartige Erklärungen oder Beweisanträge noch einzugehen, so kommt es doch tatsächlich mit Rücksicht auf die geschilderte Rechtslage kaum vor, daß ein Angeklagter die Verkündung der Urteilsgründe durch Anträge oder Erklärungen unterbricht, oder gar, daß das Gericht hierauf noch eingeht" (5 StR 405/62 vom 16.10.1962 in GA 1963, 148, 149).
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