Rechtsprechung
| BGH, 13.04.2011 - 5 StR 406/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 GKG; § 19 Abs. 2 Satz 4 GKG; § 3 Abs. 2 GKG
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Resozialisierung (Beitreibungsverfahren) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kosten des Strafverfahrens: Ansatz einer Gebühr für das Revisionsverfahren ungeachtet des Resozialisierungsgebots
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 2 GKG, § 19 Abs 2 S 4 GKG, § 10 Abs 1 KostVfg
Kosten des Strafverfahrens: Ansatz einer Gebühr für das Revisionsverfahren ungeachtet des Resozialisierungsgebots - Wolters Kluwer
Kostenansatz für ein strafrechtliches Revisionsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 3 Abs. 2; GKG § 19 Abs. 2 S. 4
Kostenansatz für ein strafrechtliches Revisionsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - 5 StR 406/09
Denn seinen Interessen kann im Beitreibungsverfahren sachgerecht Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02), hinsichtlich dessen der Verurteilte ohnehin Anträge gestellt hat.
- OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 VAs 71/15
Kostenerinnerung: Überprüfung des Nichtabsehens vom Kostenansatz wegen Unvermögen …
Rn. 8 aa) Nach einer Auffassung unterliegt die Nichtanwendung von § 10 KostVfg im Rahmen eines Erinnerungsverfahrens einer gerichtlichen Überprüfung (BGH Beschluss vom 30.04.2014 - 2 ARs 365/13 -, JurionRS 2014, 15509; Beschluss vom 07.08.2013 - 5 StR 648/12 -, JurionRS 2013, 42812; Beschluss vom 12.02.2013 - 2 StR 600/11 -, BeckRS 2013, 04407; Beschluss vom 12.12.2011 - IX ZR 82/09 -, JurionRS 2011, 30846; Beschluss vom 13.04.2011 - 5 StR 406/09 -, juris; Beschluss vom 29.11.2004 - VI ZB 2/04 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.01.1994 - 13 W 163/92 -) Bei diesen Entscheidungen war die Frage der Überprüfung der Anwendung von § 10 KostVfg teilweise letztlich nicht tragend, teilweise wurde darauf hingewiesen, dass § 10 KostVfg die Gerichte ohnehin nicht binde. - BGH, 13.03.2012 - 5 StR 380/10
Berliner Verurteilung der Auftraggeber des Mordes auf der Fischerinsel …
Der Senat nimmt wegen übereinstimmender Sach- und Rechtslage auf den Beschluss vom 13. April 2011 - 5 StR 406/09 Bezug. - BGH, 11.09.2014 - 5 StR 232/14
Zurückweisung der Erinnerung gegen den Kostenansatz als unbegründet
Mangels offenkundigen oder der Kostenbeamtin sonst bekannten Zahlungsunvermögens des Nebenklägers widerstreitet der Kostenansatz auch nicht der - die Gerichte allerdings ohnehin nicht bindenden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 5 StR 406/09, BGHR GKG § 66 Abs. 1 Erinnerung 1) - Verwaltungsvorschrift des § 10 Abs. 1 der Bundeseinheitlichen Kostenverfügung (KostVfg), wonach allein unter der genannten Voraussetzung der Kostenbeamte vom Ansatz der Kosten absehen darf.
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