Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1966 - 5 StR 413/66 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an das Vorliegen eines Rausches nach § 330 a Strafgesetzbuch (StGB) - Steigerung der Wirkung von Alkohol durch einen Erregungszustand bis zur Schuldunfähigkeit - Auswirkungen der Kenntnis des Täters von seiner Gefährlichkeit unter Alkoholeinfluss
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 5 StR 413/66
Das ergibt sich aus der vom Beschwerdeführer selbst angeführten Entscheidung BGHSt 9, 390. - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 5 StR 413/66
Daß nach der Überzeugung des Schwurgerichts der Angeklagte bei Begehung der Tat den "sicheren Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschritten" hatte (BGHSt 16, 187 ff), ergibt sich aus. - BGH, 24.11.1965 - 2 StR 331/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.10.1966 - 5 StR 413/66
Für einen derartigen Fall hat auch der Bundesgerichtshof in seiner unveröffentlichten Entscheidung 2 StR 331/65 vom 24. November 1965 im Anschluß an …
- BGH, 09.09.1975 - 5 StR 335/75
Vorsätzlicher Vollrausch - Versetzen in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit …
Das hat der Bundesgerichtshof in Fällen, in denen der Täter infolge Alkoholgenusses in Verbindung mit der Erregung, in die er durch eine Schlägerei mit seinem (späteren) Opfer geraten war, wiederholt ausgesprochen (Urteil vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65; Urteil vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 = NJW 1967, 298; Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66).Entscheidend ist vielmehr, ob er voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die bereits vorhandene Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern würde (…BGH Urteil vom 27. April 1966 - 2 StR 6/66 = GA 1966, 375; Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66; Urteil vom 16. September 1966 - 4 StR 280/66 = NJW 1967, 298).
- BGH, 03.12.1969 - 2 StR 501/69
Angeborene Willensschwäche und Zustand der Wut im Lichte bestehender …
Nicht erforderlich für die Anwendbakeit des § 330 a StGB ist, daß der Alkoholgenuß allein, ohne daß andere Umstände mitwirken, den die Zurechnungsunfähigkeit ausschließenden Rausch herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 22, 8, 11 [BGH 01.12.1967 - 4 StR 507/67];… BGH GA 1967, 281 sowie Urteile vom 24. November 1965 - 2 StR 331/65; 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66).Da der Alkoholgenuß erst in Verbindung mit einem Erregungszustand die Zurechnungsunfähigkeit bewirkte, handelte der Angeklagte daher nur fahrlässig, wenn er voraussehen konnte, daß er in einen Erregungszustand geraten werde, der die Wirkung des Alkoholgenusses bis zur Zurechnungsunfähigkeit steigern werde (vgl. BGH NJW 1967, 298;… GA 1967, 281; BGH Urteile vom 24. November, 1965 - 2 StR 331/65; 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66; 6. Dezember 1968 - 5 StR 638/68).
- BGH, 27.06.1972 - 1 StR 180/72
Verminderte Zurechnungsfähigkeit auf Grund einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 …
Insofern liegt der Sachverhalt wesentlich anders als das vom 5. Strafsenat abgeurteilte Geschehen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1966 - 5 StR 413/66), bei dem der ebenfalls durch Erregung zurechnungsunfähig gewordene Täter gegenüber dem getöteten Stiefsohn schon vorher mehrfach tätlich geworden war.
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