Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1961 - 5 StR 414/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51
Begünstigung durch Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 414/60
Das Verhalten der Beschwerdeführerin könnte auch dann nicht als Begünstigung bestraft werden, wenn die Angeklagte Z. mit einer falschen Aussage nicht nur sich selbst, sondern zugleich auch die Eheleute R. der Bestrafung wegen Betruges hatte entziehen wollen (BGH NJW 1952, 754; BGHSt 2, 375, 378 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51]; 9, 71, 73) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]. - BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 414/60
Das Verhalten der Beschwerdeführerin könnte auch dann nicht als Begünstigung bestraft werden, wenn die Angeklagte Z. mit einer falschen Aussage nicht nur sich selbst, sondern zugleich auch die Eheleute R. der Bestrafung wegen Betruges hatte entziehen wollen (BGH NJW 1952, 754; BGHSt 2, 375, 378 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51]; 9, 71, 73) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55]. - BGH, 17.04.1952 - 3 StR 77/52
Bloßes Mitgenießen einer aus strafbarem Erwerb herrührenden Sache als …
Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 414/60
Das Verhalten der Beschwerdeführerin könnte auch dann nicht als Begünstigung bestraft werden, wenn die Angeklagte Z. mit einer falschen Aussage nicht nur sich selbst, sondern zugleich auch die Eheleute R. der Bestrafung wegen Betruges hatte entziehen wollen (BGH NJW 1952, 754; BGHSt 2, 375, 378 [BGH 20.05.1952 - 1 StR 748/51]; 9, 71, 73) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Soweit überhaupt Unklarheiten hinsichtlich der einzelnen vorgeworfenen Taten bestanden haben sollten, sind diese durch den Vorsitzenden im Laufe der Hauptverhandlung an Hand und während der Zeugenaussagen und der sonstigen Beweisaufnahme zulässigerweise beseitigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 10.Januar 1961 - 5 StR 414/60). - BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70
Bußgeldbescheid
Deshalb kann insoweit nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückgegriffen werden, der einen schwerwiegenden, die Sachentscheidung hindernden Mangel des Eröffnungsbeschlusses nur dann angenommen hat, wenn dieser sich nicht mit Hilfe der Anklageschrift und ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis beheben ließ (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53] ; 10, 117 ff [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56] ; Urteil vom 9. Juli 1957 - 5 StR 174/57 - und vom 30. Januar 1959 - 4 StR 462/58); es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob im Strafverfahren ein das Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung begründender Mangel des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung geheilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 414/60).
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