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| BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Urteilsgründe - Sogenannte Punktesachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 72
- NStZ-RR 1996, 336
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.1994 - 5 StR 160/94
Untergliederung - Strafurteil - Erkennbarkeit - Unterabschnitt - Tätermehrheit
Auszug aus BGH, 20.03.1996 - 5 StR 415/95
Zudem wird es sich in Punktesachen stets empfehlen und die genannte Darstellungsweise fördern, die Einzelfälle mit einer Ordnungszahl zu versehen, die den jeweiligen Einzelfall bei den Feststellungen zur Sache, bei der Beweiswürdigung, bei der rechtlichen Würdigung und bei der Strafzumessung gleichermaßen kennzeichnet (vgl. auch BGH NStZ 1994, 400).
- BGH, 04.08.2004 - 5 StR 311/04
Verwerfung der Revision als unbegründet; Urteilsstrukturierung bei Punktesachen
Der Senat weist darauf hin, daß das tatrichterliche Urteil eine - im Verfahren neue - Einheit bildet, so daß es in sogenannten Punktesachen durch ein urteilseigenes, in sich geschlossenes System der Zählung der Fälle zu strukturieren ist (BGH NStZ 1994, 400; BGH bei Kusch NStZ 1997, 72). - BGH, 20.03.1996 - 5 StR 416/95
Zur Anrechnung einer Freiheitsentziehung im Ausland - Anforderungen an die …
Der Senat weist darauf hin, daß in Verfahren wegen mehrerer Straftaten eines - zumal die Tatvorwürfe bestreitenden - Angeklagten die schriftlichen Urteilsgründe eine Beweiswürdigung zu jedem Einzelfall enthalten müssen, wobei freilich die zusammenfassende Darstellung solcher Gesichtspunkte angezeigt ist, die gleichermaßen für mehrere Taten gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom heutigen Tag - 5 StR 415/95 und 5 StR 417/95 - zum gleichen Tatkomplex; vgl. ferner BGH NStZ 1994, 400). - BGH, 07.05.1996 - 5 StR 739/95
Anforderungen an die Übersichtlichkeit eines Urteils gegen mehrere Angeklagte mit …
Eine solche Strukturierung bleibt indes nutzlos, wenn - wie hier - diese "Ordnungsziffern" sich nicht in der Beweiswürdigung, der rechtlichen Würdigung und der Strafzumessung wiederfinden (vgl. BGH NStZ 1994, 400; BGH, Beschluß vom 20. März 1996 - 5 StR 415/95 -).
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