Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1953 - 5 StR 42/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1952 - 2 StR 56/52
Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 5 StR 42/53
Das zu Unrecht angenommene Merkmal der Gewerbsmäßigkeit betrifft den Schuldspruch (vgl. BGHSt 3, 30 [32]). - BGH, 07.02.1952 - 4 StR 313/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.07.1953 - 5 StR 42/53
Der Auffassung des Landgerichts, die "Hinterziehung des Kriegszuschlags als Verbrauchesteuer" stehe der Zollhinterziehung gleich, kann daher nicht beigetreten werden, Zwar hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung 4 StR 313/51 von 7. Februar 1952 eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hinterziehung von Kaffeesteuer gebilligt.
- BGH, 13.11.1953 - 5 StR 482/53
Rechtsmittel
Dementsprechend hat bereits der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (4 StR 313/51 vom 7.2.1952) entschieden, daß die gewerbsmäßige Kaffeesteuerhinterziehung nach § 401 b RAbgO zu behandeln ist (vgl hierzu auch 5 StR 42/53 vom 9.7.1953).
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