Rechtsprechung
| BGH, 28.04.1959 - 5 StR 42/59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.03.1934 - 2 D 206/34
Wie hat das Revisionsgericht zu verfahren, wenn der Eröffnungsbeschluß, auch …
Auszug aus BGH, 28.04.1959 - 5 StR 42/59
In dem angegebenen Umfange fehlt es also an einer wesentlichen Prozeßvoraussetzung (RGSt 68, 105), und das Verfahren war deshalb insoweit einzustellen.
- BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in …
Je mehr aber mit weiteren gleichartigen Taten des Angeklagten zu rechnen ist, um so notwendiger ist es, die in Betracht kommenden Fälle durch tatsächliche Merkmale voneinander zu unterscheiden (vgl. BGHSt 10, 137 ff.;… BGH GA 1960, 245 f.; BGH, Urteile vom 6.Juli 1956 - 5 StR 434/55 - und 28.April 1959 - 5 StR 42/59).Damit weder die Gefahr einer Doppelbestrafung geschaffen noch die Bestrafung bisher unbekannter Verbrechen unterbunden wird, muss es aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden, dass das Hauptverfahren nicht eröffnet werden darf, solange es an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Unterscheidung einzelner Taten voneinander fehlt (vgl. BGHSt 10, 137, 140 = BGH JR 1957, 384 mit zustimmender Anmerkung Eb. Schmidt; BGH, Urteil vom 28.April 1959 - 5 StR 42/59).
- BGH, 16.06.1959 - 5 StR 64/59
Rechtsmittel
Ebenso hat der Senat in seinem Urteil 5 StR 42/59 vom 28. April 1959 einen Eröffnungsbeschluß beanstandet, in dem es hieß, der Angeklagte habe "von November 1957 bis Juni 1958 im gesamten Bundesgebiet etwa 50 gleichliegende Straftaten begangen".
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