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| BGH, 21.10.1958 - 5 StR 431/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 92
- NJW 1958, 2075
- MDR 1959, 55
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 18.03.1981 - 3 Ss 1129/80
Gemeinschaftliche Begehung eines Betruges; Konkludente Vorspiegelung der Deckung …
Kann nämlich eine Gesamtstrafe nur deshalb nicht mehr gebildet werden, weil eine früher erkannte Strafe inzwischen voll verbüßt ist, so liegt darin eine Härte, die bei der Strafzumessung berücksichtigt werden muß (BGHSt 2, 230; 12, 94 [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58] ;… BGH GA 1979, 189; BGH bei Holtz MDR 1979, 635;… Stree in Schönke-Schröder, StGB, 20. Aufl. § 55 Rdn. 28-31). - BGH, 15.11.1972 - 2 StR 466/72
Fortgesetztes vorsätzliches Inverkehrbringen von Wein unter irreführender …
Trifft dies zu, so kann der hierin für den Angeklagten liegende Nachteil strafmildernd gewertet werden (vgl. BGHSt 2, 230, 233 [BGH 14.03.1952 - 2 StR 685/51]; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58]. - BGH, 19.09.1967 - 1 StR 242/67
Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Verbot der Schlechterstellung im …
Er hätte daher nur eine solche Gesamtstrafe bilden dürfen, die zusammen mit der bereits verbüßten Strafe die im ersten Urteil gebildete Gesamtstrafe nicht überstieg (BGHSt 89 203; 12, 94) [BGH 21.10.1958 - 5 StR 431/58].
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