Rechtsprechung
| BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Erschiessung dreier erschöpfter Häftlinge während des Evakuierungsmarsches von dem KL Hannover-Stöcken in das KL Bergen-Belsen
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.04.1963 - 2 Ks 2/63
- BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
- LG Hannover, 27.05.1964 - 2 Ks 2/63
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
Schon aus diesem Grunde kann sich die Revision nicht auf die Entscheidungen BGHSt 9, 385 und OLG Kiel SchlHA 1948, 146 berufen. - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
Der Angeklagte G. hat zwar in allen drei Fällen eigenhändig getötet, so daß er grundsätzlich als Täter anzusehen wäre (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]). - BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62
Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
Schon aus diesem Grunde kann er sich nicht auf Nötigungsstand berufen (BGHSt 18, 311). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 10.12.1963 - 5 StR 432/63
Die Aufklärungsrügen sind unzulässig, weil sie nicht angeben, welche weiteren Beweismittel das Schwurgericht hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
- BGH, 25.09.1979 - 1 StR 702/78
Besetzungsrüge - Ablehnung eines Staatanwalts wegen Befangenheit - Anspruch auf …
Auf der Grundlage der subjektiven Teilnahmeauffassung hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß auch der nur Gehilfe sein kann, der sämtliche Tatbestandsmerkmale allein verwirklicht (NJW 1971, 323; BGHSt 8, 393, 397 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 18, 87, 89; Urteile vom 10. Dezember 1963 - 5 StR 432/63 - und 5. Juli 1977 - 5 StR 771/76). - BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68
Vernichtungslager Treblinka
Bereits mehrfach hat der Bundesgerichtshof indessen entschieden, daß die Fälle von Tötungen auf militärischen Befehl (§ 47 MStGB) - im vorliegenden Falle auf Grund der sog. Lubliner Richtlinien - Ausnahmen von dieser Regel bilden (…Urt. vom 22. Januar 1957 - 5 StR 353/56 S. 9;… Urt. vom 22. Januar 1963 - 1 StR 457/62 S. 5/6; Urt. vom 10. Dezember 1963 - 5 StR 432/63 S. 3;… Urt. vom 2. November 1966 - 2 StR 226/66 S 9/10). - BGH, 02.11.1966 - 2 StR 226/66
Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen …
Aus einem solchen Grunde Menschen erschiessen zu lassen, ist ebenfalls besonders verächtlich und verwerflich (BGH Urteil vom 10.Dezember 1963 - 5 StR 432/63 .Namentlich ist Beihilfe angenommen worden, wenn der an Gehorsam gewöhnte Untergebene einen militärischen Befehl, ohne ihn zu billigen, ausführte, dabei keinen besonderen Eifer zeigte und kein eigenes Interesse verfolgte (BGH Urteil vom 10.Dezember 1963 - 5 StR 432/63 ).
- LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
Wer einen bestimmenden Einfluss auf die Durchführung des Vernichtungsplanes ausübt, die Tatherrschaft also insoweit in seinen Händen gehalten hat, ist selbst dann Täter, wenn er eine befohlene oder von der Staatsführung gebilligte Tötung innerlich abgelehnt hat (vgl. BGH 4 StR 359/56, Urteil vom 8.11.1956), es sei denn, er führte als an Gehorsam gewöhnter Untergebener einen Befehl aus, ohne ihn zu billigen, zeigte dabei keinen besonderen Eifer und verfolgte kein eigenes Interesse (BGH 5 StR 432/63, Urteil vom 10.12.1963 ; 2 StR 226/66, Urteil vom 2.11.1966). - BGH, 11.05.1971 - 1 StR 91/71
Rüge über nicht zugelassene Beweise und Nichteingehen aus Hilfsanträge - …
Das Schwurgericht ist bei der Würdigung dieser Feststellung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon ausgegangen, daß für die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe die innere Haltung des Täters zur Tat entscheidend ist, also auch derjenige als bloßer Gehilfe angesehen werden kann, der alle Tatbestandsmerkmale eigenhändig erfüllt, sofern sein Wille dahin ging, nur eine fremde Tat zu unterstützen (BGHSt 2, 150, 156 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; 2, 169, 170 [BGH 08.01.1952 - 1 StR 527/51]; 4, 20, 21 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 6, 226, 228 [BGH 25.06.1954 - 2 StR 298/53]; 6, 248, 249 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; 8, 70, 73 [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54]; 18, 87, 89 ff. [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62]; BGH NJW 1951, 120 Nr. 14; 1954, 1374, 1375 Nr. 17; BGH, Urteile vom 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -, 10.12.1963 - 5 StR 432/63 -, 21.4.1967 - 4 StR 37/67 -). - LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71
Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes …
Die getroffenen Feststellungen haben keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Angeklagte nicht nur fremde Taten unterstützen wollte, sondern die Taten auch als eigene wollte und ansah, indem er sich die Motive der Haupttäter zu eigen und zur Grundlage seines Handelns oder zunutze machte und die Art und den Umfang der Durchführung durch eigene Initiative mitbeherrschte (vgl. BGHSt 18, 87 und BGH 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -, BGH 10.12.1963 - 5 StR 432/63 -).
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