Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2025 - 5 StR 437/25 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergleich der Strafzumessung verschiedener Täter im Hinblick auf die Revisionsbegründung
- rechtsprechung-im-internet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 09.04.2025 - 539 KLs 37/24
- LG Berlin, 09.04.2025 - 539 KLs 37/24
- BGH, 02.12.2025 - 5 StR 437/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 02.12.2025 - 5 StR 437/25
Rn. 1 Die Revision kann grundsätzlich nicht auf einen Vergleich der Strafzumessung verschiedener Täter gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 264).
- BGH, 14.07.2026 - KRB 22/26
Aluminiumschmieden
Wie im Strafprozess muss das Tatgericht in jedem Einzelfall die angemessene Buße unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262, 264 Rn. 9; vom 2. Dezember 2025 - 5 StR 437/25, juris;… BT-Drucks. 19/23492, S. 127; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 26. Januar 2017 - C-611/13, juris Rn. 36 f. mwN - Badezimmerkartell, zu den vergleichbaren Maßgaben nach europäischem Recht).Es ist dem Tatgericht deshalb verwehrt, gegen eine Nebenbetroffene im Hinblick auf eine hohe Buße einer anderen Nebenbetroffenen eine höhere Buße zu verhängen als es selbst für angemessen hält (…vgl. BGHSt 56, 262, 264 Rn. 10;… Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15, juris Rn. 30;… Beschlüsse vom 23. März 2017 - 2 StR 406/16, juris Rn. 3; vom 2. Dezember 2025 - 5 StR 437/25, juris).
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