Rechtsprechung
| BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 406 StPO; § 472a StPO
Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Kostenentscheidung für das Adhäsionsverfahren - bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 304 Abs. 2 ZPO, § 406 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 472a Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung für das Adhäsionsverfahren hinsichtlich Billigkeit der Kostentragung durch den Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 472a Abs. 2
Kostenentscheidung für das Adhäsionsverfahren hinsichtlich Billigkeit der Kostentragung durch den Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 22.07.2021 - 4 KLs 200 Js 21483/20
- BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender …
Auszug aus BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21
Der Senat kann diese Entscheidung nachholen, da im Fall der Anfechtung der Kostenentscheidung das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12) und er als Beschwerdegericht auch die unterbliebene Ermessensentscheidung treffen kann. - OLG Köln, 24.02.2012 - 2 Ws 95/12
Kostenbeschwerde und Verschlechterungsverbot; Teileinstellung des Verfahrens und …
Auszug aus BGH, 04.01.2022 - 5 StR 438/21
Der Senat kann diese Entscheidung nachholen, da im Fall der Anfechtung der Kostenentscheidung das Verbot der Schlechterstellung nicht gilt (BGH…, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16 Rn. 6; OLG Köln, Beschluss vom 24. Februar 2012 - III-2 Ws 95/12) und er als Beschwerdegericht auch die unterbliebene Ermessensentscheidung treffen kann.
- LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
Urteil im Rockermord-Prozess von Köln-Mülheim
Insbesondere durfte - obwohl die Kammer im Adhäsionsverfahren lediglich ein Grundurteil erlassen hat - die zugehörige Kostenentscheidung nicht dem Schlussurteil vorbehalten bleiben (siehe BGH, Beschluss vom 04.01.2022, 5 StR 438/21). - BGH, 27.01.2022 - 6 StR 1/22
Ergänzung des Kostenausspruchs um die Auslagenentscheidung
Das Verbot der Schlechterstellung steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 5 StR 438/21 mwN;… LR-StPO/Hilger, 26. Aufl., § 464 Rn. 65 mwN).
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