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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6444
BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85 (https://dejure.org/1985,6444)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1985 - 5 StR 450/85 (https://dejure.org/1985,6444)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 (https://dejure.org/1985,6444)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer - Wirkungen eines Umdrehens und Ansprechens des Täters auf das Vorliegen von Heimtücke - Wirkungen eines fehlenden Hinweises des Angeklagten auf die zutreffende Würdigung einer Tat

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85
    Entscheidend ist, daß Frau S... arg- und wehrlos war, als der Angeklagte aus feindlicher Gesinnung mit bedingtem Tötungsvorsatz von hinten mit einem Beilhieb auf sie einschlug (BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85
    Daß Frau Schliekau entgegen der Vorstellung des Angeklagten durch den ersten Beilhieb nicht bewußtlos wurde, sich umdrehte und ihn ansprach, schließt die Annahme der Heimtücke nicht aus (BGHSt 23, 119, 121; 22, 77, 79, 80).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85
    Daß Frau Schliekau entgegen der Vorstellung des Angeklagten durch den ersten Beilhieb nicht bewußtlos wurde, sich umdrehte und ihn ansprach, schließt die Annahme der Heimtücke nicht aus (BGHSt 23, 119, 121; 22, 77, 79, 80).
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85
    Eines solchen Hinweises hätte es bedurft, weil die zugelassene Anklage von anderer Begehungsform und rechtlicher Würdigung ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 27. Mai 1982 - 4 StR 182/82 - in NStZ 1983, 34/35).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Zwar ließe sich das in Anknüpfung an den Gesetzeswortlaut damit begründen, daß die Tötung hier nicht der Verdeckung einer "anderen" Straftat gedient hätte; auch deuten einige der in BGHSt 27, 346, 348 enthaltenen Ausführungen in diese Richtung (vgl. im übrigen BGH, Urteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei …

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35; BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Es handelt sich allerdings dann nicht um eine andere Straftat im Sinne des § 211 StGB, wenn der Täter nur die Tat verdecken will, die er gerade begeht (BGH, Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche …

    Außerdem würde ein Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz die zeitlich davor liegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht zu einer anderen Straftat machen (Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 418/97

    Ermöglichung einer anderen Straftat - Voraussetzungen einer natürlichen …

    Bei dieser Sachlage begegnet die Verurteilung des Angeklagten als Mittäter des Mordes - zur Ermöglichung einer anderen Straftat (vgl. BGH Urt. vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85) - in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge (BGHSt 39, 100 ff.) keinen rechtlichen Bedenken.
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