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| BGH, 21.11.1961 - 5 StR 472/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1957 - 4 StR 485/57
Auszug aus BGH, 21.11.1961 - 5 StR 472/61
Ein Beamter macht sich nicht schon dadurch der Bestechlichkeit schuldig, daß er, sei es auch verbotenerweise, unter Ausnutzung seiner im Amt erworbenen Fachkenntnisse eine Nebentätigkeit ausübt und sich dafür bezahlen läßt (BGHSt 11, 125).
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Eine Diensthandlung in diesem Sinne - wie auch im Sinne der dargelegten früheren Auslegung des § 331 StGB aF - wird in der Regel nicht schon in einer bloßen Beratungstätigkeit des Amtsträgers gesehen werden können, selbst wenn diese besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordert, die ihm durch sein Amt vermittelt worden sind, es sei denn, daß gerade diese Beratungstätigkeit zu seinem dienstlichen Aufgabenbereich gehört (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juni 1959 - 4 StR 156/59 - und vom 21. November 1961 - 5 StR 472/61; RGSt 72, 70, 71; vgl. auch BGHSt 11, 125, 128, 18, 263, 267). - BGH, 10.07.1962 - 1 StR 194/62 Es ist daher ausgeschlossen, daß das angefochtene Urteil auf der zu Unrecht erfolgten Vereidigung einzelner der in der Revision genannten Ärzte beruhen kann (BGH, Urteil vom 21. November 1961 - 5 StR 472/61).
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