Rechtsprechung
| BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 593
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93
Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der …
Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94
Diese Ansicht steht im Einklang mit der des 1. Strafsenats (vgl. BGH StV 1994, 229). - BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94
Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens - …
Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94
Eine Divergenz, wie sie der 1. Strafsenat im Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - annimmt, besteht nicht. - BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94
Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen …
Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94
Der 5. Strafsenat hält bei Auslegung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nach Maßgabe der Aufklärungspflicht eine Beweisantezipation für zulässig, für welche die beim Augenschein von der Rechtsprechung entwickelten engeren Grenzen nicht gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94 und 5 StR 95/94 -, letzterer veröffentlicht in StV 1994, 283). - BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94
Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 07.09.1994 - 5 StR 478/94
Der 5. Strafsenat hält bei Auslegung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nach Maßgabe der Aufklärungspflicht eine Beweisantezipation für zulässig, für welche die beim Augenschein von der Rechtsprechung entwickelten engeren Grenzen nicht gelten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94 und 5 StR 95/94 -, letzterer veröffentlicht in StV 1994, 283).
- BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 ), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00
Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der …
Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt nicht (…BGHSt aaO S. 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2, 3, 6; vgl. auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats) StV 1997, 1 ff.). - BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 60 [BGH 18.01.1994 - 1 StR 745/93]; BGH NStZ 1994, 554; NStZ 1994, 593), die das Bundesverfassungsgericht gebilligt hat (NJW 1997, 999 [BVerfG 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96]), darf das Gericht unter den genannten Voraussetzungen seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese Ergebnisse zu würdigen wären; kommt es dabei unter Berücksichtigung der Begründung des Beweisantrags und der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 11.06.1997 - 5 StR 254/97
Entscheidung der Strafkammer über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen …
Das sonst im Beweisantragsrecht weitgehend herrschende Verbot einer Beweisantizipation gilt im Rahmen des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nicht (BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 2 und 3). - BGH, 12.09.1994 - 5 StR 504/94
Beweisantrag - Auslandszeuge - Beweisantizipation - Aufklärungspflicht
Entgegen der Auffassung der Revisionen ist dabei - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Beweisantizipation nach Maßgabe der Aufklärungspflicht möglich, für welche nicht die von der Rechtsprechung speziell für den Augenschein aufgestellten Grenzen gelten (vgl. dazu BGH StV 1994, 229, 283; BGH, Urteil vom 21. Juni 1994 - 1 StR 180/94 - eine Divergenz zwischen 1. und 5. Strafsenat besteht nicht: siehe Senatsbeschluß vom 7. September 1994 - 5 StR 478/94 -).
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