Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 211 StGB
Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes Besitzdenken; tatbestimmende Verzweiflung; Trennung auf Betreiben des getöteten Partners; Menschenbild des Grundgesetzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versuchter Mord: Niedriger Beweggrund bei versuchter Tötung des Lebenspartners
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB
Versuchter Mord: Niedriger Beweggrund bei versuchter Tötung des Lebenspartners - Wolters Kluwer
Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehepartner, Lebenspartner oder Intimpartner als niedriger Beweggrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: "Niedriger Beweggrund” bei Trennung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mord im Kontext einer Trennung
Besprechungen u.ä.
- institut-fuer-menschenrechte.de (Entscheidungsbesprechung)
Trennungstötungen als Mord - nun auch in der Rechtsprechung?
Verfahrensgang
- LG Kiel, 05.07.2022 - 13 Ks 598 Js 62014/21
- BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 231
- StV 2023, 317 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19
Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40 mwN).Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und den Werten des durchweg auf Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und gegenseitige personelle Achtung angelegten deutschen Rechts (vgl. zur Relevanz bei der Bewertung eines Tötungsmotivs BGH, Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, NStZ-RR 2020, 40) ist es aus Sicht des Senats unvereinbar, der legitimen Inanspruchnahme des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine derartige Relevanz für die sozialethische Bewertung des Tötungsmotivs zuzusprechen.
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 07.05.2019 - 1 StR 150/19
Mord aus niedrigen Beweggründen (Niedrigkeit der Beweggründe bei Tötung des …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Das (weitere) Mordmerkmal eines Handelns aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518; vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 334) unter anderem mit folgender Erwägung abgelehnt: "Dies gilt umso mehr, als die Trennung von der Geschädigten ausgegangen war, die dem Angeklagten zuletzt unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass ihre Beziehung zu Ende sei ("Es ist aus und vorbei!"), was als Indiz weiterhin gegen die Annahme niedriger Beweggründe spricht." Dieser Erwägung vermag der Senat nicht zu folgen.
- BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Das (weitere) Mordmerkmal eines Handelns aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518; vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 334) unter anderem mit folgender Erwägung abgelehnt: "Dies gilt umso mehr, als die Trennung von der Geschädigten ausgegangen war, die dem Angeklagten zuletzt unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass ihre Beziehung zu Ende sei ("Es ist aus und vorbei!"), was als Indiz weiterhin gegen die Annahme niedriger Beweggründe spricht." Dieser Erwägung vermag der Senat nicht zu folgen. - BGH, 22.07.2020 - 5 StR 543/19
Niedrige Beweggründe bei einem versuchten "Ehrenmord": Objektiver und subjektiver …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527). - BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06
Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Gegen das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes kann dagegen sprechen, dass die Trennung zu tatbestimmenden und tatauslösenden Gefühlen der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2006 - 5 StR 97/06, NStZ-RR 2006, 340, 342 mwN). - OLG Zweibrücken, 16.06.2003 - 1 Ws 236/03
Falschbeurkundung im Amt: Unzutreffender Abschlussvermerk einer notariellen …
Auszug aus BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Das (weitere) Mordmerkmal eines Handelns aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518; vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 334) unter anderem mit folgender Erwägung abgelehnt: "Dies gilt umso mehr, als die Trennung von der Geschädigten ausgegangen war, die dem Angeklagten zuletzt unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass ihre Beziehung zu Ende sei ("Es ist aus und vorbei!"), was als Indiz weiterhin gegen die Annahme niedriger Beweggründe spricht." Dieser Erwägung vermag der Senat nicht zu folgen.
- BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Vollendeter Mord durch tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7
Rn. 19 cc) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231 mwN). - BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …
Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH…, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH…, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht. - BGH, 27.03.2024 - 5 StR 446/23
Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (allgemeine sittliche Würdigung; tiefste …
Denn für die sozialethische Bewertung von Handlungsantrieben, die aus einem als verletzend erlebten Opferverhalten resultieren, ist die Verantwortung des Täters hierfür (Vorverschulden) ein wesentlicher Punkt, der im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung nicht außen vor bleiben darf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231;… Urteil vom 28. November 2018 - 5 StR 379/19 Rn. 18, NStZ 2019, 206;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 105).
- BGH, 15.06.2026 - 4 StR 158/26
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Tötung aus niedrigen Beweggründen
Gegen das Vorliegen eines niedrigen Beweggrundes kann dagegen sprechen, dass die Trennung zu tatbestimmenden und tatauslösenden Gefühlen der Verzweiflung und inneren Ausweglosigkeit geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 331 Rn. 4 mwN). - BGH, 26.08.2025 - 5 StR 368/25
Verurteilung wegen Mordes an Ex-Frau in Berlin-Zehlendorf rechtskräftig
Dies gilt insbesondere für die Annahme niedriger Beweggründe (vgl. zur Annahme dieses Mordmerkmals bei derartigen "Trennungstötungen" BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22) wie auch für die Feststellung besonderer Schuldschwere. - BGH, 08.01.2025 - 6 StR 495/24
Versuchter Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, Ausnutzen der Arg- und …
Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht als Beweggründe der Tat neben Wut und Enttäuschung den Wunsch, die Nebenklägerin zu bestrafen, feststellen, verstünde sich die Ablehnung dieses Mordmerkmals nicht von selbst (vgl. einerseits BGH…, Urteil vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17, Rn. 10;… Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, Rn. 8; vom 17. April 2024 - 1 StR 92/24, NStZ 2024, 673, 674, jeweils mwN; andererseits BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231, 232). - LG Aachen, 18.12.2023 - 52 Ks 14/23 Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht, den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2022, 5 StR 479/22 m.w.N.).
Zu bedenken kann dabei auch sein, dass der Täter die Trennung selbst maßgeblich zu verantworten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2022, 5 StR 479/22 m.w.N.).
- BGH, 03.03.2026 - 6 StR 615/25
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Vergewaltigung der Ehefrau
Diese Strafzumessungserwägungen lassen allerdings besorgen, dass die Strafkammer das von der deutschen Rechtsordnung jedermann garantierte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verkannt hat (vgl. insbesondere Art. 46 lit. a und c, Art. 36 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 [Istanbul-Konvention], umgesetzt in deutsches Recht durch Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarates vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt BGBl. 2017 II, S. 1026 ff.;… BT-Drucks. 18/12037, S. 47 f., 76 f.; vgl. ferner vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617; Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231). - LG München I, 06.12.2023 - 1 Ks 124 Js 179130/15
Verurteilung wegen Mordes - Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Zu bedenken kann dabei auch sein, dass nicht selten der Täter die Trennung selbst maßgeblich zu verantworten hat (BGH, Beschluss v. 06.12.2022 - 5 StR 479/22 m.w.N.). - LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Mit dem Menschenbild des Grundgesetzes und den Werten des durchweg auf Selbstbestimmung, Gleichberechtigung und personelle Achtung angelegten deutschen Rechts, ist es unvereinbar, der legitimen Inanspruchnahme des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben eine derartige Relevanz für die sozialethische Bewertung des Tötungsmotivs zuzusprechen (BGH, 5 StR 479/22, 06.12.2022).
- LG Köln, 18.06.2025 - 111 Ks 4/25
- LG Nürnberg-Fürth, 26.05.2025 - 5 Ks 111 Js 1501/24
Heimtücke, Niedrige Beweggründe, Versuch, Gefährliche Körperverletzung, …
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