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| BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entscheidung über eine Vorlagefrage - Nicht geringe Menge - Konsumentenpreis - Schwarzmarktpreis
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 16.07.1974 - 2 Ss 132/74
- BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74
- OLG Hamburg, 14.01.1975 - 2 Ss 132/74
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.04.1963 - 5 StR 50/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74
Solche über den damaligen Fall hinausgreifenden Wendungen binden aber nicht nach § 121 Abs. 2 GVG (BGHSt 18, 324 [325/326]).". - BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
Haschisch; Nicht geringe Menge
Auszug aus BGH, 12.11.1974 - 5 StR 479/74
Daran sieht es sich jedoch durch das Urteil des BayObLG vom 23.November 1972 (NJW 1973, 669) gehindert und hat deshalb gemäß § 121 Abs. 2 GVG um Entscheidung gebeten, ob "Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen" (§ 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG) erst dann gegeben sind, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000 DM beträgt.
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Nach wie vor ist es daher Sache der tatrichterlichen Würdigung, die Frage der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge" an Hand aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse in Vorlagesachenvom 12. November 1974 - 5 StR 479/74 , vom 24. Februar 1976 - 5 StR 322/75 undvom 10. März 1976 - 3 StR 509/75). - OLG Koblenz, 19.12.1974 - 1 Ss 280/74
Haschisch; Geringe Menge; Menge; Gramm
Abgesehen davon, daß sich der Vorlagebeschluß nur mit der Frage befaßt, was Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen nach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG sind, hat der Bundesgerichtshof inzwischen die ihm vorgelegte Sache zur eigenen Entscheidung an das OLG Hamburg zurückgegeben (vgl. Beschluß des BGH vom 12.11.1974, - 5 StR 479/74).
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