Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unzulässig aufgrund Fristablaufs
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.09.1980 - 2 StR 275/80
Wirksamkeit der Urteilszustellung
Auszug aus BGH, 03.08.1982 - 5 StR 498/82
Rechtsanwalt Höcker konnte den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH 2 StR 275/80 vom 10. September 1980 in StrafVert. 1981, 12).
- BGH, 08.01.1985 - 1 StR 817/84
Unterlassene Feststellung des Vorsatzes bei der Begehung eines Vollrauschdeliktes
Die Zustellung vom 15. Mai 1984 war unwirksam, weil das Empfangsbekenntnis nicht von Rechtsanwalt B., sondern von dessen Sozius Rechtsanwalt G. unterzeichnet worden ist; dieser konnte jedoch den vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger nicht wirksam vertreten (BGH, Beschl. v. 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81; Beschl., v. 3. August 1982 - 5 StR 498/82). - BGH, 11.12.1984 - 5 StR 793/84
Wirksamkeit einer Zustellung bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch …
(BGB Beschluß vom 30. Juni 1981 - 5 StR 363/81, mitgeteilt b. Holtz MDR 1981, 982; Beschluß vom 3. August 1983 - 5 StR 498/82, mitgeteilt b. Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359).
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