Rechtsprechung
| BGH, 03.03.1959 - 5 StR 500/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1952 - 1 StR 495/52
Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 5 StR 500/58
Zwischen einem Stiefvater und einer Stieftochter besteht noch nicht ohne weiteres deshalb ein solches Betreuungsverhältnis, weil der Stiefvater die Stieftochter in seinen Haushalt aufnimmt (BGH NJW 1953, 471).
- BGH, 07.02.1969 - 4 StR 478/68
Begründung eines Betreuungsverhältnisses bei Innehaben der Stellung eines Vaters …
Zwar dauert ein Betreuungsverhältnis der hier vorliegenden Art, wenn es einmal begründet worden ist, in der Regel fort und hört nicht schon deshalb auf, weil die Minderjährige mit zunehmendem Alter selbständiger wird und sich der Aufsicht und dem Einfluß Erwachsener mehr und mehr entzieht (BGH, Urteile vom 3. März 1959, 5 StR 500/58, und vom 6. Mai 1960, 5 StR 81/60). - BGH, 26.10.1965 - 1 StR 417/65
Missachtung des Verwertungsverbotes durch die Einführung früherer Aussagen von in …
Entscheidend ist vielmehr, ob der Angeklagte als Stiefvater in der Zeit des Zusammenlebens im gemeinsamen Haushalt die Stellung des Familienvaters hatte und dem Stiefkind hierbei entweder auf Grund Übereinkommens oder nach der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse so übergeordnet war daß er sich nach Art eines Vaters verantwortlich fühlte oder zumindest das Kind ihn als Vertrauensperson anerkannte (BGH Urt. v. 3. März 1959 - 5 StR 500/58 -).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.