Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1985 - 5 StR 500/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Stellung einer Prognose im Rahmen einer Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1983 - 1 StR 376/83
Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Straffälligkeit eines …
Auszug aus BGH, 27.09.1985 - 5 StR 500/85
Insoweit lassen die Urteilsgründe (UA S. 62 - 64) nicht erkennen, daß der Tatrichter bei der Prognose die notwendige Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1983, 454 = StrVert 1983, 364) vorgenommen hat.
- BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90
Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten
Es kommt vielmehr auf eine prognostische Gesamtwürdigung der früheren und der neuen Tat sowie der persönlichen Umstände des Täters an (vgl. BGH NStZ 1983, 454; 1988, 451 und Senatsentscheidungen vom 27. September und 3. Dezember 1985 - 5 StR 500/85, 5 StR 694/85 -). - BGH, 03.12.1985 - 5 StR 694/85
Versagagung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen mehrfachen Verstoßes des …
Soweit er sich zur Begründung seiner Auffassung auf BGH NStZ 1983, 454 = GA 1983, 472 und auf den Beschluß des Senats vom 27. September 1985 - 5 StR 500/85 - beruft, übersieht er, daß es bei diesen Entscheidungen um Fälle ging, in denen der Tatrichter die im Einzelfall erforderliche Prognoseentscheidung durch die Bezugnahme auf seine eigene oder die Rechtsprechung anderer Gerichte ersetzt hatte.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.