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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6575
BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87 (https://dejure.org/1987,6575)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 5 StR 518/87 (https://dejure.org/1987,6575)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87 (https://dejure.org/1987,6575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für das Vorliegen einer fortgesetzte Handlung - Bestechung, Betrug und Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Eine fortgesetzte Handlung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur angenommen werden, wenn der Täter mit einem Gesamtvorsatz gehandelt hat (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Eine fortgesetzte Handlung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur angenommen werden, wenn der Täter mit einem Gesamtvorsatz gehandelt hat (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Eine fortgesetzte Handlung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur angenommen werden, wenn der Täter mit einem Gesamtvorsatz gehandelt hat (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; 26, 4, 7).
  • BGH, 11.08.1987 - 1 StR 176/87

    Anforderungen an Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Teilakten - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87
    Ist Gegenstand des Verfahrens eine Reihe von Vergehen der Bestechlichkeit oder der Bestechung und stehen Vorteilgeber und Vorteilnehmer als Personen fest, können durch die einheitliche Unrechtsvereinbarung der Tatplan und der gemeinsame Rahmen für die Einzelakte genügend bestimmt sein, zumal wenn der Tatort durch den gemeinsamen Wirkungsbereich der Beteiligten festgelegt und der Zeitfaktor durch einen engen zeitlichen Zusammenhang der einzelnen Tathandlungen ausreichend konkretisiert wird (BGH, Urteil vom 11. August 1987, - 1 StR 176/87 bei Holtz in MDR 1987, 979).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges - …

    Ein Fortsetzungszusammenhang setzt einen Gesamtvorsatz voraus, der sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt und den späteren Verlauf zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Art, Zeit und ungefährer Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH Urteil vom 15.12.1987 - 5 StR 518/87).
  • BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - …

    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes, ohne den Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausscheidet, reicht eine allgemeine Bereitschaft oder ein allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber jedenfalls insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (…BGHR a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).

  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und …

    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit - und sei es auch zur Erschließung einer Einnahmequelle - Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 12, 148, 155;… BGH GA 1960, 375; BGH NStZ 1986, 408 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 109/86]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 7, 8, 9, 10).
  • BGH, 08.03.1988 - 5 StR 41/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines für die Annahme eines …

    Vielmehr handelt der Täter nur dann mit einem solchen Vorsatz, wenn sein - spätestens vor Beendigung des ersten Teilakts - gefaßter Entschluß sämtliche Teile der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).
  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 12/88

    Rechtsmittel

    Vielmehr handelt der Täter nur dann mit Gesamtvorsatz, wenn sein Tatentschluß die als fortgesetzte Handlung zusammenzufassenden Teilakte der Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung nach Ort, Zeit und ungefährer Ausführungsart umfaßt (BGH Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87 - BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9).
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