Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,5118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 21.07.2022 - 42 KLs 7/20
- LG Bremen, 21.07.2022 - 913 Js 49571/15
- BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22
Soweit die auf die "Kompensationsentscheidung" beschränkte Revision dahin zu verstehen sein sollte, dass auch die Grundlagen der von der Strafkammer getroffenen Kompensationsentscheidung - namentlich die Feststellungen zur Dauer der Verfahrensverzögerung - angegriffen sein sollten, fehlt es an einer Verfahrensrüge; mit der Sachrüge kann die Aufklärung und Feststellung derjenigen Umstände, die für die Frage einer Verfahrensverzögerung von Bedeutung sind, nicht beanstandet werden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 31 mwN).
- BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23
Störung der Urteilsverkündung (letztes Wort; Verhandlungsführungsbefugnis des …
Eine zulässige Verfahrensrüge ist insoweit nicht erhoben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22). - BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25
Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …
Insofern kann offen bleiben, ob - entsprechend der Auffassung des Generalbundesanwalts - angesichts des zeitlichen Abstands zwischen der Anklageerhebung im September 2020 und dem Beginn der Hauptverhandlung im Juli 2022 es ausnahmsweise näherer Erörterung im Urteil bedurft hätte, warum das Landgericht diesen Zeitraum bei der Bemessung der Kompensation nicht in den Blick genommen hat, oder ob es hierfür - auch hier - einer Verfahrensrüge bedurft hätte (…vgl. zum grundsätzlichen Erfordernis der Verfahrensrüge BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 24; vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200; vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22, …und vom 17. Januar 2024 - 2 StR 100/23, NStZ 2024, 631, 632 f. Rn. 15).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.