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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5118
BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22 (https://dejure.org/2023,5118)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2023 - 5 StR 521/22 (https://dejure.org/2023,5118)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22 (https://dejure.org/2023,5118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 5 StR 521/22
    Soweit die auf die "Kompensationsentscheidung" beschränkte Revision dahin zu verstehen sein sollte, dass auch die Grundlagen der von der Strafkammer getroffenen Kompensationsentscheidung - namentlich die Feststellungen zur Dauer der Verfahrensverzögerung - angegriffen sein sollten, fehlt es an einer Verfahrensrüge; mit der Sachrüge kann die Aufklärung und Feststellung derjenigen Umstände, die für die Frage einer Verfahrensverzögerung von Bedeutung sind, nicht beanstandet werden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Störung der Urteilsverkündung (letztes Wort; Verhandlungsführungsbefugnis des …

    Eine zulässige Verfahrensrüge ist insoweit nicht erhoben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22).
  • BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25

    Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …

    Insofern kann offen bleiben, ob - entsprechend der Auffassung des Generalbundesanwalts - angesichts des zeitlichen Abstands zwischen der Anklageerhebung im September 2020 und dem Beginn der Hauptverhandlung im Juli 2022 es ausnahmsweise näherer Erörterung im Urteil bedurft hätte, warum das Landgericht diesen Zeitraum bei der Bemessung der Kompensation nicht in den Blick genommen hat, oder ob es hierfür - auch hier - einer Verfahrensrüge bedurft hätte (…vgl. zum grundsätzlichen Erfordernis der Verfahrensrüge BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, Rn. 24; vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200; vom 28. Februar 2023 - 5 StR 521/22, …und vom 17. Januar 2024 - 2 StR 100/23, NStZ 2024, 631, 632 f. Rn. 15).
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