Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1954 - 5 StR 533/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 5 StR 533/54
Aus der Planmäßigkeit des Handelns allein lassen sich deshalb keine Schlüsse auf seine Zurechnungsfähigkeit ziehen (so: BGHSt 1, 384 [385]). - BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 5 StR 533/54
Wie der Beschwerdeführer selbst hervorhebt, hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß mehrere strafbare Handlungen, die selbständig sind, nicht durch eine tateinheitlich begangene minder schwere fortgesetzte Straftat oder Dauerstraftat zu einer Einheit zusammengefaßt werden können (vgl u.a. BGHSt 1, 67). - BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
Auszug aus BGH, 09.11.1954 - 5 StR 533/54
Diese Rechtsprechung ist, soweit es den Bereich der fortgesetzten Tat anlangt, späterhin auch auf die Fälle ausgedehnt worden, in denen nur eine der an sich selbständigen Handlungen schwerer, die andere dagegen gleichschwer war (vgl BGHSt 3, 165 [BGH 29.08.1952 - 4 StR 963/51]).
- BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung - …
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, daß äußerlich unauffälliges Verhalten eines Menschen, sein planmäßiges Handeln und sein Vermögen, sich an die Tat zu erinnern, rauschbedingte Unzurechnungsfähigkeit oder verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließen (vgl BGHSt 1, 385; 5 StR 533/54 vom 9.11.1954 = VRS 8, 49; 4 StR 216/53 vom 2.7.1953; 5 StR 74/55 vom 8.3.1955).
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