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| BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.02.1955 - 1 StR 475/54
Auszug aus BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Denn unter diesen Begriff fallen "alle Störungen, die die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen"; sie können auch dann krankhaft im Sinne des § 51 StGB sein, wenn sie nicht die Verstandestätigkeit, sondern das Willens-, Gefühls- und Triebleben (RGSt 73, 121, [122]; RG DR 1939, 1066²), insbesondere auf geschlechtlichem Gebiete berühren (RG HRR 1936, 1463; BGH MDR 1955, 368).Bloße Charaktermängel oder sittliche Schwächen, die dazu führen, daß das verkehrte Begehren nicht gezügelt wird, können die Anwendung den § 51 StGB nicht rechtfertigen (BGH MDR 1955, 368).
- BGH, 27.06.1955 - 1 StR 69/55
- RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38
Zur Anwendung des § 51 StGB.
Auszug aus BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Denn unter diesen Begriff fallen "alle Störungen, die die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen"; sie können auch dann krankhaft im Sinne des § 51 StGB sein, wenn sie nicht die Verstandestätigkeit, sondern das Willens-, Gefühls- und Triebleben (RGSt 73, 121, [122]; RG DR 1939, 1066²), insbesondere auf geschlechtlichem Gebiete berühren (RG HRR 1936, 1463; BGH MDR 1955, 368). - BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ihn die naturwidrige Richtung des Triebes in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann, mag der Trieb auch nur von durchschnittlicher Stärke sein (unveröffentlichtes Urteil des BGH vom 10.1.1956 - 1 StR 546/55 -). - BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Wie der Senat schon in seinem unveröffentlichten Urteil vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 564/53 - hervorgehoben hat, werden Vergehen nach § 175 StGB und Verbrechen nach § 175 a Nr. 1-3 StGB durchweg von Männern verübt, deren Triebleben gestört ist.
- BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Rechtsmittel
Sie ist, wie der Bundesgerichtshof schon in seinen nichtveröffentlichten Erteilen 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 und 5 StR 536/56 vom 19. März 1957 ausgeführt hat, eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn sie den Menschen in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann.
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