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| BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.05.1952 - 1 StR 60/52
Auszug aus BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (vgl. z.B. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; RGSt 61, 174 und 62, 15, 20), kann ein solches Verhältnis auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden. - RG, 02.03.1925 - III 959/24
1. Findet § 374 RAbgO. auf den beendeten Versuch der Steuerhinterziehung …
Auszug aus BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63
Er kann in diesem Falle nicht in den Genuß der Vergünstigung gelangen, da die Berichtigung oder Ergänzung der Angaben eine sachliche Voraussetzung der Straflosigkeit ist (BGHSt 3, 573, 376; RGSt 59, 115, 118). - RG, 19.01.1928 - II 63/27
1. Kann eine allgemeine Übung die nach § 2 DepotG. erforderliche schriftliche …
Auszug aus BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (vgl. z.B. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; RGSt 61, 174 und 62, 15, 20), kann ein solches Verhältnis auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden. - RG, 18.01.1927 - I 491/26
1. Kann der Treuhänder als solcher im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. …
Auszug aus BGH, 12.05.1964 - 5 StR 536/63
Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt ist (vgl. z.B. BGHSt 2, 324 [BGH 06.05.1952 - 1 StR 60/52]; RGSt 61, 174 und 62, 15, 20), kann ein solches Verhältnis auch durch ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten begründet werden.
- BGH, 14.12.1976 - 1 StR 196/76
Verletzung der Aufklärungspflicht - Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer …
Auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Zeitpunkt der Selbstanzeige zu einer Sachaufklärung - verschuldet oder unverschuldet - nicht in der Lage ist, kommt er nicht in den Genuß der Straffreiheit, da die Berichtigung oder Ergänzung der Angaben eine sachliche Voraussetzung der Straflösigkeit ist; der Täter, der die vorsätzliche Steuerstraftat begangen hat, trägt das Risiko, im Zeitpunkt der Selbstanzeige an den erforderlichen Angaben verhindert zu sein (BGHSt 3, 373, 376; BGH, Urteil vom 12. Mai 1964 - 5 StR 536/63;… Hübner a.a.O.). - BGH, 04.03.1970 - 2 StR 10/70
Erlangung von Straffreiheit wegen Selbstanzeige einer gewerbsmäßigen …
Infolge dieser schuldhaften Unterlassung mußten noch umfangreiche und schwierige Ermittlungen durchgeführt werden und die Selbstanzeige wirkte insoweit nicht strafbefreiend, so daß dahingestellt bleiben kann, ob den Entscheidungen BGHSt 3, 373, 376 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 398/52] und BGH vom 12. Mai 1964 - 5 StR 536/63 -, die eine Strafbefreiung auch bei schuldlos unvollständigen Angaben versagen, uneingeschränkt zu folgen ist.
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