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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69, alt 5 StR 542/66, alt 5 StR 521/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,8381
BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69, alt 5 StR 542/66, alt 5 StR 521/68 (https://dejure.org/1970,8381)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1970 - 5 StR 537/69, alt 5 StR 542/66, alt 5 StR 521/68 (https://dejure.org/1970,8381)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1970 - 5 StR 537/69, alt 5 StR 542/66, alt 5 StR 521/68 (https://dejure.org/1970,8381)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freilassungsversprechen durch einen Ermittlungsbeamten als Druckmittel bei einer Beschuldigtenvernehmung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69
    Die von ihr angeführte Entscheidung BGHSt 18, 274 ff befaßt sich ausschließlich mit der Anwendung des angeführten Satzes im Bereich des Verjährungsrechts und hebt hervor, die Besonderheit dieses Rechtsgebietes mache erforderlich, von den sonst im Verfahrensrecht geltenden Grundsätzen abzugehen.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …

    Auszug aus BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69
    Das aber wäre notwendig, weil der Satz "in dubio pro reo" insoweit nicht gilt, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. BGHSt 16, 164, 167; 5 StR 52/55 vom 5. Juli 1955).
  • BGH, 05.07.1955 - 5 StR 52/55

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher - Verlesung von …

    Auszug aus BGH, 03.02.1970 - 5 StR 537/69
    Das aber wäre notwendig, weil der Satz "in dubio pro reo" insoweit nicht gilt, wie der Bundesgerichtshof schon mehrfach entschieden hat (vgl. u.a. BGHSt 16, 164, 167; 5 StR 52/55 vom 5. Juli 1955).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch …

    Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt für sie nicht (vgl. BGHSt 16, 164, 167; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69 -).

    In der Regel kann erst eine spätere Aussage verwertet werden (vgl. BGH, Urt. vom 3. März 1970 - 5 StR 537/69 -), auf die sich das Tonband nicht mehr ausgewirkt hat, etwa weil längere Zeit verstrichen ist und dem Vernommenen das Tonband oder die früheren unverwertbaren Vernehmungen nicht mehr vorgehalten worden sind.

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

    Sachliche Voraussetzung eines Verwertungsverbots ist darüber hinaus, daß ein staatliches Strafverfolgungsorgan durch den Einsatz verbotener Mittel oder Methoden die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten beeinträchtigt hat (BGHSt 5, 290 [291]; 22, 129 [134 f.]; BGH, Urt. vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), und daß die Aussage zumindest nicht ausschließbar darauf beruht (BGHSt 13, 60 [61]).
  • BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71

    Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung …

    Zunächst fehlt es schon an hinreichenden Anhaltspunkten, zumindest an dem erforderlichen Nachweis (BGHSt 16, 164, 167; BGH, Urteil vom 3. Februar 1970 - 5 StR 537/69), dafür, daß bei dieser Vernehmung die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung von Frau S. im Sinne des § 136 a StPO beeinträchtigt worden sei.
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