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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2143
BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 5 StR 56/90 (https://dejure.org/1990,2143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Letztes Wort - Abwesenheit wegen Verhandlungsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231 Abs. 2, § 258 Abs. 2, 3
    Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen den zeitweilig abwesenden Angeklagten; Erteilung des letzten Worts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1613
  • MDR 1990, 561
  • NStZ 1990, 291
  • StV 1990, 247
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1986 - 5 StR 731/85

    Zum Recht zum letzten Wort des Angeklagten - Anwendbarkeit des …

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Das ist angesichts der Bedeutung dieses Rechts auch dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hat und zur Verkündung des Urteils bereit ist (Senat in NStZ 1986, 372 = StV 1986, 285).
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem …

    Auszug aus BGH, 27.02.1990 - 5 StR 56/90
    Dem Recht des Angeklagten auf das letzte Wort entspricht die Verpflichtung des Gerichts, nach § 258 Abs. 3 StPO dem Angeklagten von Amts wegen Gelegenheit zu geben, sich als Letzter persönlich abschließend zur Sache zu äußern (BGHSt 18, 84, 86, 87; 22, 278, 279).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 10/23

    Recht des Angeklagten auf das letzte Wort (keine Verwirkung durch vorherige …

    Das ist angesichts der Bedeutung dieses Rechts selbst dann erforderlich, wenn das Gericht das Beweisergebnis schon abschließend beraten hat und zur Verkündung des Urteils bereit ist (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 5 StR 56/90, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Letztes Wort 2 mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 258 Rn. 20).
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