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| BGH, 16.11.1976 - 5 StR 560/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Minder schwerer Fall des Totschlags - Zustand hoher Erregung durch Beleidigungen und Misshandlungen beziehungsweise Alkoholeinfluss
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.01.1968 - 2 StR 543/67
Annahme eines besonders schweren Falles im Sinn des § 292 Abs. 3 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 5 StR 560/76
Diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall im Sinn des § 213 2. Halbsatz StGB vorliegt, berücksichtigt werden (BGH NJW 1968, 757).
- BGH, 18.04.1984 - 3 StR 6/84
Zur strafschärfenden Berücksichtigung des Mitsichführens eines Messers zu …
Das Mitsichführen eines Messers zu Verteidigungszwecken dürfte für sich allein nicht strafschärfend berücksichtigt werden, wie das Landgericht wohl nicht verkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und Beschluß vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81). - BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83
Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden …
3 St 44/54">1954, 1416; MDR 1980, 240; BGH, Urteile vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 -, vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -, vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - und vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; Beschl. vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78; Bruns, Strafzumessungsrecht 2. Aufl. S. 566; Jescheck, Lehrbuch des Strafrechts AT 3. Aufl. § 83 III 1 = S. 712/713; G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 46 Rdn. 68, 78; Lackner, StGB 15. Aufl. § 46 Anm. 4 a). - BGH, 16.03.1977 - 3 StR 63/77
Minder schwerer Fall des versuchten Totschlags
All diese Umstände können bei der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall im Sinne des § 213 StGB, 2. Halbsatz, vorliegt, berücksichtigt werden (BGH Urteil v. 16. November 1976 - 5 StR 560/76; BGH NJV 1968, 757). - BGH, 29.09.1983 - 1 StR 589/83
Straferschwerdene Berücksichtigung des Mit-sich-führens eines gefährlichen Messer …
Da der nicht vorbestrafte Angeklagte anderen Personen gegenüber offenbar noch nicht tätlich geworden ist und er offenbar auch noch keinen leichtfertigen Gebrauch von einem Messer gemacht hat, kann ihm allein daraus, daß er ein Haushaltsmesser mitgeführt hat, kein Strafschärfungsgrund erwachsen (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76).". - BGH, 24.08.1977 - 3 StR 301/77
Minder schwerer Fall eines Totschlags - Erhebliche Beeinträchtigung der …
Hierzu gehören auch die Umstände, die das Landgericht zur eingehenden Prüfung nach § 213 StGB 1. Halbsatz verpflichteten und es veranlaßten, seine Erwägungen im Urteil darzulegen (BGH NJW 1968, 757; BGH, Urteil vom 16. November 1976 - 5 StR 560/76 - sowie Beschluß vom 16. März 1977 - 3 StR 63/77 -).
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