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| BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- RG, 02.03.1939 - 5 D 972/38
Zur Anwendung des § 51 StGB.
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53
Immer muß aber auch jene Störung krankhaft sein (RGSt 73, 121 [122]). - BGH, 11.12.1952 - 4 StR 470/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.12.1953 - 5 StR 564/53
Sie könnte auch bejaht werden bei schweren seelischen Fehlanlagen und Fehlentwicklungen, durch die das Willens-, Gefühls- oder Triebleben gestört ist (vgl BGH 4 StR 470/52 vom 11.12.1952 bei Dallinger MDR 1953, S 147, RG HRR 1956 Nr. 1463).
- BGH, 29.09.1964 - 5 StR 344/64
Rechtsmittel
Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGSt 70, 127 und 73, 44) bereits wiederholt ausgesprochen (z.B. in dem in Schwarz/Dreher, StGB 26. Auflage § 42 b Anm. 1 C angeführten Urteil 5 StR 564/53 vom 8. Dezember 1953). - BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Rechtsmittel
Wie der Senat schon in seinem unveröffentlichten Urteil vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 564/53 - hervorgehoben hat, werden Vergehen nach § 175 StGB und Verbrechen nach § 175 a Nr. 1-3 StGB durchweg von Männern verübt, deren Triebleben gestört ist. - BGH, 03.12.1963 - 5 StR 498/63
Rechtsmittel
Dies setzt jedoch immer voraus, daß ihr Träger der Versuchung zu gleichgeschlechtlicher Unzucht auch dann nicht ausreichend zu widerstehen vermag, wenn er alle seine Willenskräfte aufbietet (vgl. BGH NJW 1960, 1393 9 ;… BGH GA 1962, 185; ebenso BGH 5 StR 564/53 vom 8. Dezember 1953; 5 StR 575/55 vom 17. Januar 1956 und 5 StR 243/58 vom 8. Juli 1958).
- BGH, 30.04.1957 - 5 StR 80/57
Rechtsmittel
Wie der Senat schon in seinem unveröffentlichten Urteil vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 564/53 - hervorgehoben hat, haben Männer, die mit anderen Männern Unzucht treiben, in aller Regel ein gestörtes Triebleben. - BGH, 24.04.1956 - 5 StR 57/56
Rechtsmittel
Wie der Senat schon in seinem unveröffentlichtenUrteil vom 8. Dezember 1953 - 5 StR 564/53 - hervorgehoben hat, werden Vergehen nach § 175 StGB und Verbrechen nach § 175 a Nr. 1-3 StGB durchweg von Männern verübt, deren Triebleben gestört ist. - BGH, 16.03.1954 - 5 StR 742/53
Rechtsmittel
Zu Unrecht meint die Revision, daß eine derartige Veranlagung, also eine geschlechtliche Triebstörung, krankhaft im Sinne des § 51 StGB sein müsse (s. Urteil des Senatsvom 8.12.1953 - 5 StR 564/53 - im Anschluß an RGSt 73, 121 [122]).
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