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| BGH, 09.04.1954 - 5 StR 567/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51
Entlassung von Nationalsozialisten
Auszug aus BGH, 09.04.1954 - 5 StR 567/53
Daß die Zulassung von Hilfsrichtern bei den Strafkammern der Landgerichte auch nicht dem Art. 97 GG widerspricht, haben der BGH und das BVerfG bereits entschieden (vgl BGHSt 1, 274; NJW 1954, 30). - BGH, 13.07.1951 - 2 StR 299/51
Auszug aus BGH, 09.04.1954 - 5 StR 567/53
Daß die Zulassung von Hilfsrichtern bei den Strafkammern der Landgerichte auch nicht dem Art. 97 GG widerspricht, haben der BGH und das BVerfG bereits entschieden (vgl BGHSt 1, 274; NJW 1954, 30).
- BGH, 28.07.1977 - 4 StR 180/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes und wegen gemeinschaftlich …
Insofern liegt der Fall anders als der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. April 1954 (5 StR 567/53) zu Grunde liegende Fall, in welchem eine Tatsache unter Beweis gestellt war, deren Bekundung durch den von der Verteidigung benannten Zeugen jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen war. - BGH, 08.05.1956 - 5 StR 545/55
Rechtsmittel
Der Senat hat nun allerdings in seinem Urteil 5 StR 567/53 vom 9. April 1954 für einen Fall, in dem der "Verleiher" eines Films nach dem mit dem "Entleiher" und "Weiterverleiher" abgeschlossenen Vertrage als Entgelt einen Teil des von diesem erzielten Einspielergebnisses zu beanspruchen hatte und in dem zwischen beiden ein "gesellschaftsähnliches" Verhältnis bestand, das Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht des "Entleihers" als einer diesem obliegenden Hauptpflicht bejaht. - BGH, 15.02.1957 - 1 StR 427/56
Rechtsmittel
Das Urteil legt deshalb auch hier eine Treupflicht des Angeklagten nicht dar, die wie im ersten Falle nach Lage der Sache nur dann gegeben sein kann, wenn zwischen der T-Film und ihrem Vertragsgegner ein gesellschaftsähnliches Verhältnis bestand (vgl auch BGH Urt v. 9. April 1954 - 5 StR 567/53; Urt v. 8. Mai 1956 - 5 StR 545/55).
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