Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/97 |
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Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Täuschende Verkürzung von steuerlichen Nebenleistungen
Papierfundstellen
- StV 1998, 186
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt
Rn. 570 Die Kammer hat berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne Weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit zugetragen hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, StV 1994, 175; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, NStZ 1995, 559; Urteil vom 21. Januar 1998 - 5 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 303 ff. mwN). - BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96
Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und …
Der Bundesgerichtshof sieht zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels durch denselben Täter eine tatbestandliche Handlungseinheit, nimmt aber an, daß der Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/97 - für BGHSt vorgesehen).
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