Rechtsprechung
| BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln an der Einhaltung der Einlegungsfrist und unrichtiger Angaben in der Revisionsschrift
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 341 Abs 1 StPO
Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren tatsächlichen Zweifeln an der Einhaltung der Einlegungsfrist und unrichtiger Angaben in der Revisionsschrift - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinden wegen Einhaltung der Revisionsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verwerfung eines Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinden wegen Einhaltung der Revisionsfrist
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Verfahrensgang
- LG Leipzig, 23.07.2020 - 436 Js 53120/19
- BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 802 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 11.10.2017 - 5 StR 377/17
Verwerfung des Antrags zur Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771).Rn. 9 3. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig und war zu verwerfen, weil die Revision als rechtzeitig eingelegt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
- BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 21.12.2011 - 4 StR 553/11
Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Mitwirkung aller Berufsrichter; …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 9 3. Das Wiedereinsetzungsgesuch ist unzulässig und war zu verwerfen, weil die Revision als rechtzeitig eingelegt zu behandeln ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 553/11 mwN).
- BGH, 02.10.2008 - 3 StR 415/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtzeitigkeit der Revisionseinlegung …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10). - BGH, 02.05.1995 - 1 StR 123/95
Frist - Fristversäumnis - Fristablauf - Zweifel - Revision - Revisionseinlegung
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 29.11.2018 - 3 StR 388/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung des Revisionsgerichts
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Rn. 7 Bestehen aber nicht behebbare tatsächliche Zweifel an der Einhaltung oder Versäumung der Einlegungsfrist, wirken sich diese zugunsten des Beschwerdeführers aus (BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 3 StR 388/18; vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17; vom 2. Mai 1995 - 1 StR 123/95; vgl. auch BVerfG NJW 1997, 1770, 1771). - BGH, 19.05.1999 - 3 StR 200/99
Fristeinhaltung bei Einlegung eines Rechtsmittelschriftsatzes, dessen Betreff und …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10). - BGH, 04.11.2010 - 1 StR 326/10
Verfahrenseinstellung im Sicherungsverfahren; Unterbringung des Beschuldigten in …
Auszug aus BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20
Dem steht die fehlerhafte Bezeichnung des zuständigen Gerichts (Amts- statt Landgericht Leipzig) und eines unzutreffenden, jedoch dem (Ermittlungs-)Verfahren zuzuordnenden Aktenzeichens nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99; vom 2. Oktober 2008 - 3 StR 415/08; vom 4. November 2010 - 1 StR 326/10).
- BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
Damit ist das Gericht in seiner Gesamtheit gemeint, da die Regelungen nur auf den Eingang bei dem "Gericht" abheben und nicht auf den bei der zuständigen Abteilung eines Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 3 StR 200/99, wistra 1999, 346) oder bei der zuständigen Strafkammer (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20). - BGH, 21.03.2024 - 3 StR 463/23
Einziehung (notwendige Feststellungen zum Verbleib sichergestellter Tatbeute); …
In einem solchen Fall ist Raum für eine Wiedereinsetzung und kann - anders als in dem Fall, dass der Schriftsatz eingegangen ist und nur nicht behebbare Zweifel ob der rechtzeitigen Einreichung bestehen (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20, juris Rn. 7;… vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 377/17, juris Rn. 1) - ein fristgemäßer Eingang nicht zugunsten des Angeklagten unterstellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 1998 - 3 StR 511/97, NStZ 1999, 372 f.;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 341 Rn. 21 a.E.). - OLG Saarbrücken, 07.11.2024 - 1 Ss 33/24
Beweiswürdigung, isolierte Wiedergabe von Zeugenaussagen
Die Revisionseinlegung erweist sich dennoch deshalb als zulässig, weil die innerhalb der Frist des § 341 Abs. 1 StPO erfolgte Weiterleitung der von dem Angeklagten selbst unterschriebenen Niederschrift an das zuständige Gericht zu einer rechtzeitigen schriftlichen Revisionseinlegung geführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2021 - 5 StR 575/20 -, juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., Einl. Rn. 133 m.w.N.).
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