Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs wegen Verschleppungsabsicht des Antragstellers - Darlegung der Verschleppungsabsicht - Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters - Zurückweisung einzelner ungeeigneter oder nicht zur Sache gehörender Fragen durch das Gericht
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72
Insoweit gelten für die Darlegung der Verschleppungsabsicht i.S. des § 26 a Abs. 1 Nr. 3 StPO dieselben strengen Anforderungen wie die höchstrichterliche Rechtsprechung sie für den inhaltsgleichen Begriff des Prozeßverschleppungszwecks als Grund für die Ablehnung von Beweisanträgen i.S. des § 244 Abs. 3 StPO verlangt (BGHSt 21, 118; 22, 124). - BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59
Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) - …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72
Zum mindesten muß aus dem Zusammenhang der im Sitzungsprotokoll enthaltenen Beurkundungen, insbesondere aus den dem Beschluß vorangehenden Erklärungen der Beteiligten deutlich hervorgehen, auf welche Umstände sich der weitere Fragen unterbindende Beschluß stützt (BGHSt 13, 252; BGH 1 StR 302/67 vom 7. Mai 1968). - BGH, 08.05.1968 - 4 StR 326/67
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht durch gesonderten …
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72
Insoweit gelten für die Darlegung der Verschleppungsabsicht i.S. des § 26 a Abs. 1 Nr. 3 StPO dieselben strengen Anforderungen wie die höchstrichterliche Rechtsprechung sie für den inhaltsgleichen Begriff des Prozeßverschleppungszwecks als Grund für die Ablehnung von Beweisanträgen i.S. des § 244 Abs. 3 StPO verlangt (BGHSt 21, 118; 22, 124). - BGH, 07.05.1967 - 1 StR 302/67
Auszug aus BGH, 13.02.1973 - 5 StR 577/72
Zum mindesten muß aus dem Zusammenhang der im Sitzungsprotokoll enthaltenen Beurkundungen, insbesondere aus den dem Beschluß vorangehenden Erklärungen der Beteiligten deutlich hervorgehen, auf welche Umstände sich der weitere Fragen unterbindende Beschluß stützt (BGHSt 13, 252; BGH 1 StR 302/67 vom 7. Mai 1968).
- BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80
Zurückweisung einer beantragten Vernehmung eines Zeugen im Strafprozess - …
Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
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