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| BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Mordes unter Beachtung einer affektiven Bewusstseinseinengung - Heimtückische Tötung bei Vorliegen einer Bewußtseinseinengung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81
Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß dem Täter das für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendige Sinnverständnis (BGH NJW 1981, 1965, 1967 = NStZ 1981, 344, 346) fehlt, wenn er infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77). - BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57
Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß dem Täter das für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendige Sinnverständnis (BGH NJW 1981, 1965, 1967 = NStZ 1981, 344, 346) fehlt, wenn er infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß dem Täter das für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendige Sinnverständnis (BGH NJW 1981, 1965, 1967 = NStZ 1981, 344, 346) fehlt, wenn er infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77). - BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77
Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden …
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß dem Täter das für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendige Sinnverständnis (BGH NJW 1981, 1965, 1967 = NStZ 1981, 344, 346) fehlt, wenn er infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77). - BGH, 23.05.1978 - 5 StR 664/77
Schuldspruch wegen Mordes bei heimtückisch begangener Tötung - …
Auszug aus BGH, 17.11.1981 - 5 StR 579/81
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß dem Täter das für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendige Sinnverständnis (BGH NJW 1981, 1965, 1967 = NStZ 1981, 344, 346) fehlt, wenn er infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1978, 709; BGH Urteil vom 23. Mai 1978 - 5 StR 664/77).
- BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82
Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …
Hinzu kommt folgendes: An dem für die Erfüllung einer heimtückischen Tötung notwendigen Sinnverständnis (vgl. BGHSt 30, 105, 117 f) kann es fehlen, wenn der Täter infolge einer hochgradigen Erregung oder einer heftigen Gemütsbewegung nicht in der Lage ist, die Vorstellung in sein Bewußtsein aufzunehmen, daß er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt (BGHSt 6, 329, 332; 11, 139, 144; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1981, 140; BGH, Urteil vom 17. November 1981 - 5 StR 579/81).
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