Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,3200
BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71 (https://dejure.org/1971,3200)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1971 - 5 StR 581/71 (https://dejure.org/1971,3200)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71 (https://dejure.org/1971,3200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,3200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen minder schweren Fall des Totschlages - Anforderungen an einen Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …

    Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71
    Nach der Rechtsprechung ist nämlich eine ursächliche Verknüpfung zwischen eigenem Verschulden und Provokation nur dann vorhanden, § 213 StGB nur ausgeschlossen, wenn der Täter zur Provokation im gegebenen Augenblick , d.h. im nahen zeitlichen Zusammenhang mit dem Tatgeschehen, schuldhaft genügende Veranlassung gegeben hat (s. BGHSt 21, 14, 15 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 525/65]-16 und die daselbst angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts und des OGH BZ).
  • BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61

    Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und …

    Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71
    Sei es auch nur, daß sein unmittelbar vorangegangenes Verhalten der letzte Anlaß zur Provokation war (vgl. BGH MDR 1961, 1027).
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum …

    Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 5 StR 581/71
    Wie der Bundesgerichtshof in der inzwischen in JZ 1971, 788 veröffentlichten Entscheidung 4 StR 366/71 vom 14. Oktober 1971 dargelegt hat, ist auch bei Berücksichtigung des § 42 g StGB von der Anordnung der Unterbringung eines Trinkers abzusehen, wenn schon im Zeitpunkt der Hauptverhandlung die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Angeklagte während des längeren Strafvollzugs von seinem Hang zum Alkoholmißbrauch befreit wird.
  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
    Ob die Frage für alle Maßregeln der Sicherung und Besserung im gleichen Sinne zu beantworten ist (vgl. für die Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt - § 42 c StGB - BGH NJW 1972, 347; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71), ist hier nicht zu entscheiden; für die Unterbringung nach § 42 b StGB ist jedenfalls aus der Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB zu folgern, daß die Gefährlichkeit des Täters, also die bestimmte Wahrscheinlichkeit, daß von ihm weitere Angriffe von einiger Erheblichkeit auf die Rechtsordnung zu erwarten sind, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung zu beurteilen ist.
  • BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72

    Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Grundlagen der …

    Unter diesen Umständen bedarf es hier keines Eingehens auf die Frage, ob bei vermindert Schuldfähigen die Prüfung der von ihnen ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 42 b StGB grundsätzlich nach wie vor auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abzustellen ist (…so Dreher StGB 33. Aufl. § 42 b Anm. 2 B; vgl. auch BGH JZ 1971, 788 sowie BGH, Urteil vom 14. Dezember 1971 - 5 StR 581/71 zu § 42 c StGB) oder ob es nach Einfügung des § 42 g Abs. 1 StGB durch das 1. StrRG entsprechend der Neufassung des § 42 e Abs. 1 StGB ("für die Allgemeinheit gefährlich ist") nunmehr bei allen Maßregeln der Sicherung und Besserung nur noch auf das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Urteilszeitpunkt ankommt (…so zweifelnd Schenke/Schröder StGB 16. Aufl., § 42 a Vorbem. 7 c;… Lackner/Maaßen StGB 6. Aufl., § 42 b Anm. 2 C, § 42 g Anm. 3; vgl. auch Schröder JZ 1970, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht