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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4164
BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1982 - 5 StR 584/82 (https://dejure.org/1982,4164)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Urkundenbeweis - Verlesung - Ärztliche Atteste - Zulässigkeit - Zulässigkeit der Verlesung von ärztlichen Attesten in der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 557
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 667/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 584/82
    Die Verlesung war unzulässig, weil sie nicht lediglich zum Nachweis von Körperverletzungen (§§ 223, 223 a StGB) diente, sondern ersichtlich auch den Zweck hatte, die Angeklagten der Nötigung des Zeugen K. und der Beraubung des Zeugen S. zu überführen (vgl. BGHSt 4, 155, 156).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    Soll damit jedoch nicht nur eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden, darf ein ärztliches Attest nach § 256 StPO nicht verlesen werden (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; 1984, 142; BGH NStZ 1985, 36; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 211; 1985, 206;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 246 Rdn. 16).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur …

    Zwar ist es zutreffend, daß ein ärztliches Attest nicht gemäß § 256 StPO verlesen werden darf, wenn damit nicht (nur) eine Körperverletzung, sondern auch eine andere Straftat festgestellt werden soll (BGHSt 4, 155, 156; BGH StV 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36).
  • BGH, 03.06.1987 - 2 StR 180/87

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Anordnung der Verlesung des Schreibens …

    Auch als "Attest über Körperverletzungen" (§ 256 Abs. 1 Satz 1, 1etzte Alternative StPO) durfte das Schreiben nicht verlesen werden, weil Verfahrensgegenstand nicht eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord ist (BGHSt 4, 155, 156; BGH Strafverteidiger 1982, 557; BGH NStZ 1985, 36; BGHSt 33, 389, 391 ff [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 14.10.1983 - 2 StR 613/83

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verlesung des Attests eines Artzes in der …

    Eine solche Vernehmung war erforderlich, weil es bei der Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes nicht nur auf das bloße Vorhandensein der bescheinigten Körperverletzung, sondern auch auf die Art der Verletzungen ankam, aus denen Rückschlüsse auf die Stärke des Angriffs und damit den Tötungs- oder nur Verletzungsvorsatz des Angeklagten möglich sein konnten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1979 - 3 StR 16/79 - NJW 1980, 651;Beschl. v. 17. September 1982 - 5 StR 584/82).
  • BGH, 20.09.1983 - 5 StR 620/83

    Zulässigkeit der Verwertung eines Attestes ohne Vernehmung des Arztes - Benennung …

    Das war unzulässig (BGHSt 4, 155 f; BGH Strafverteidiger 1982, 557).
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