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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83, 5 StR 521/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4291
BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83, 5 StR 521/82 (https://dejure.org/1983,4291)
BGH, Entscheidung vom 30.08.1983 - 5 StR 587/83, 5 StR 521/82 (https://dejure.org/1983,4291)
BGH, Entscheidung vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, 5 StR 521/82 (https://dejure.org/1983,4291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Höhere Anforderungen - Höchstmaß - Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei Verhängung der Höchststrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 152
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 329/75

    Ausführlichkeit von Strafzumessungserwägungen bei Höchstmaß an Strafe

    Auszug aus BGH, 30.08.1983 - 5 StR 587/83
    Wird - wie hier - auf das Höchstmaß erkannt, 'muß das Urteil eindeutig ergeben, daß der Tatrichter in seine Prüfung das Vorhandensein von strafmildernden Umständen einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen' (BGH, Beschl. v. 17. September 1975 - 3 StR 329/75 - bei Hürxthal in KK, StPO, § 267 Rn 25).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Sie entspricht nämlich nicht einmal annähernd dem denkbar schwersten Fall, für den allein - wie auch im Strafrecht (…Fischer, StGB, 60. Aufl., § 46 Rn. 16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152) - grundsätzlich die höchste Sanktion verhängt werden darf.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Dies gilt erst recht, wenn sie sich gar der oberen Strafrahmengrenze nähern (…vgl. nur BGH, Urteile vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09 Rn. 8;… vom 29. Juni 2005 - 1 StR 149/05 Rn. 5;… vom 20. September 2000 - 2 StR 186/00 Rn. 17;… vom 22. März 1995 - 3 StR 625/94 Rn. 6 …und vom 20. März 1985 - 2 StR 44/85 Rn. 14;… Beschlüsse vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14 Rn. 5;… vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04 Rn. 2;… vom 12. April 1994 - 4 StR 74/94, BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 und vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83 Rn. 4), also den eröffneten Strafrahmen ausschöpfen.
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 44/85

    Gewahrsam eines erheblich Verletzten

    In einem solchen Fall sind an die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände erhöhte Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluß vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    Das Vorliegen einzelner Milderungsgründe schließt die Verhängung der Höchststrafe dabei keineswegs aus; diese bedarf aber - auch und gerade dann - sorgfältiger Begründung unter Berücksichtigung aller Umstände (BGH…, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, juris Rn. 23; s. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269; Beschlüsse vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152;… vom 17. Juli 2007 - 5 StR 172/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 466/23

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Das Vorliegen einzelner Milderungsgründe schließt die Verhängung der Höchststrafe dabei nicht aus; diese bedarf aber - auch und gerade dann - sorgfältiger Begründung unter Berücksichtigung aller Umstände (BGH…, Urteil vom 28. November 2007 - 2 StR 477/07, juris Rn. 23;… Beschluss vom 5. September 2023 - 3 StR 217/23, juris Rn. 9; s. auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 619/82, NStZ 1983, 268, 269; Beschlüsse vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152;… vom 17. Juli 2007 - 5 StR 172/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 269/12

    Strafzumessung; Doppelverwertungsverbot; Anforderungen an die tatrichterliche …

    An die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände sind aber umso höhere Anforderungen zu stellen, je höher die erkannte Strafe ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 1983 - 5 StR 587/83, StV 1984, 152).
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 Ss 1137/00

    vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Höchststrafe, Aufhebung im …

    Wird auf eine ungewöhnlich hohe Strafe oder gar - wie hier auf eine nicht unbedeutende Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe erkannt, so sind an die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen höhere Anforderungen zu stellen (vergl. BGH StV 1984, 152; BGH NStZ 1983, 268, 269 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1990 - 2 StR 523/90

    Strafzumessung - Berücksichtigung aller Umstände - Jugendalter - Entwachsensein - …

    Wenn auch eine erschöpfende Darstellung aller letztlich maßgeblich entlastenden und belastenden Umstände weder vorgeschrieben noch möglich ist (BGH StV 1984, 152), so begründet die äußerst knappe und wesentliche Strafzumessungstatsachen nicht erfassende Darstellung die Besorgnis, daß eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Strafzumessungstatsachen unterblieben ist.".
  • BGH, 04.12.1987 - 3 StR 478/87

    Erweiterung des Gesamtvorsatzes bei einer Lohnsteuerhinterziehung

    Vorsorglich weist der Senat zur Strafzumessung auf die Entscheidungen BGH wistra 1985, 225; StV 1984, 152 hin.
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