Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1958 - 5 StR 588/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.01.1976 - 2 StR 592/75
Zulässigkeit zur Heranziehung eines Gutachters zur Beurteilung der …
Völlig wertlose Sachen oder Rechte sind daher untaugliche Tatobjekte (BGHSt 5, 119, 121; 3, 32, 36; BGH, Urteil vom 4. Februar 1958 - 5 StR 588/57, mitgeteilt in BB 1958, 891).Auch eine vermögenslose Gesellschaft kann objektiv einen Verkehrswert haben (BGH, Urteil vom 4. Februar 1958 - 5 StR 588/57, a.a.O.), etwa weil ein Kundenstamm oder betriebliche Erfahrungen und Kenntnisse ("know-how") vorhanden sind, die im Wirtschaftsleben wichtige Bewertungsfaktoren für ein Unternehmen darstellen.
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