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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1956 - 5 StR 59/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,6272
BGH, 04.05.1956 - 5 StR 59/56 (https://dejure.org/1956,6272)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1956 - 5 StR 59/56 (https://dejure.org/1956,6272)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1956 - 5 StR 59/56 (https://dejure.org/1956,6272)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafter Gebrauch des Ermessens bei Nichtvereidigung eines Sachverständigen - Pflicht zur Feststellung der Zurechnungsfähigkeit aufgrund eines altersbedingten Abbau der körperlichen und geistigen Fähigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.1955 - 2 StR 353/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1956 - 5 StR 59/56
    Die Strafkammer wird also in der neuen Verhandlung zu prüfen haben, ob der Angeklagte seine Hemmungsfähigkeit gegenüber Unzuchtshandlungen durch Altersabbau eingebüßt hat oder ob sie hierdurch erheblich vermindert worden ist (vgl BGH 2 StR 353/55 vom 18.11.1955).
  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 348/67

    Anforderungen an die Darlegung bei einer auf Verletzung des § 338 Nr. 3 …

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb zum Beispiel eine ausdrückliche Erörterung dieser Frage bei etwa 70jährigen Angeklagten für erforderlich gehalten (Urteile v. 18. November 1955 - 2 StR 353/55 , v. 4. Mai 1956 - 5 StR 59/56 und vom 7. Januar 1964 - 1 StR 501/63).
  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 86/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kind …

    Diese Männer können zwar oft noch das Unerlaubte ihres Handelns voll einsehen; häufig hat aber bei ihnen die Geistesschwäche zur Folge, daß sie nicht mehr die Fähigkeit nahen, ihren Willen dieser Einsicht gemäß zu bestimmen, oder daß eine erhebliche Verminderung dieser Fähigkeit eingetreten ist (RGSt 73, 121, 122 f; ferner: RGSt 69, 12; RGHRR 1939 Nr. 56; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1955 - 2 StR 353/55 und vom 4. Mai 1956 - 5 StR 59/56).
  • BGH, 06.04.1971 - 5 StR 7/71

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an die gerichtliche …

    Auch wenn der Angeklagte wähnte, das Leben des Kindes sei nicht zu retten, hätte er wenigstens die Hilfe leisten müssen, die geeignet erschien, die Qualen des Kindes zu lindern (BGHSt 14, 213, 217 [BGH 08.04.1960 - 4 StR 2/60]; 5 StR 59/56 vom 8.5.1956; 2 StR 579/59 vom 24.2.1960).
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