Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1981 - 5 StR 590/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme eines minder schweren Falls wegen Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86
Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …
des Täters bedeutsam sein können, einschließlich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit (oder der Merkmale eines anderen "vertypten" Milderungsgrundes) von vorneherein die Annahme eines minder schweren Falles als so fernliegend oder gar abwegig erscheinen lassen, daß die Verneinung des minder schweren Falles auf der Hand liegt, dann bedarf es hierzu - weil selbstverständlich - auch nicht aus sachlich-rechtlichen Gründen der Erörterung im Urteil (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1981 - 5 StR 590/81 - und vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86 - sowie BGH bei Mösl NStZ 1984, 161). - BGH, 16.02.1983 - 2 StR 575/82
Verletzung der Aufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO (Strafprozessordnung) - …
Nach ständiger Rechtsprechung kann zwar verminderte Schuldfähigkeit allein zur Anwendung des § 213 StGB führen; es gibt aber Fälle, bei denen trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB die Annahme eines minder schweren Falles so fern liegt, daß es nicht als rechtsfehlferhaft angesehen werden kann, wenn zu dieser Frage Ausführungen nicht gemacht werden (siehe BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 590/81).
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