Rechtsprechung
| BGH, 04.11.1955 - 5 StR 594/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.10.1968 - 2 StR 421/68
Anspruch auf Einräumung der Hypotheken (inkongruente Deckung) - Sonderfall der so …
Eine Gläubigerbegünstigung liegt nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Bestellung einer Sicherung keine Möglichkeit dafür ersichtlich ist, daß sie verwertet werden kann, wie das Reichsgericht (RGSt 30, 261; 72, 252)und der Bundesgerichtshof (z.B. BGH Urteil vom 4. November 1955 -5 StR 594/54 - Urteil vom 28. April 1959 - 5 StR 66/59 -) teils zu § 241 KO, teils entsprechend zum Begriff der "Vermögensstücke" gemäß § 239 KO entschieden haben.
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