Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - Gelingen eines Alibibeweises
Papierfundstellen
- StV 1982, 4
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81
Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten
Auszug aus BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - StVert 1981, 221).
- BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
In der Beiordnung eines Pflichtverteidigers liegt kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung (vgl. BGH StV 1982, 4, 5).Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (BGH StV 1982, 4, 5 m. Anm. Peters;… BGHR StPO § 268 Abs. 3 Verkündung 1 und 2; BGH NStZ 2004, 52; vgl. auch schon RGSt 57, 422, 423).
- BGH, 24.08.2000 - 1 StR 317/00
Wesentliche Teile der Hauptverhandlung; Beweisantrag; Einstellung; Verletzung der …
Die unterbliebene Bescheidung eines Beweisantrags, mit dem Behauptungen in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, die sich auf (später) gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahrensteile beziehen, gefährdet den Bestand des Urteils nur dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die den Beweisbehauptungen entsprechenden Aussagen des Zeugen (mittelbar) auch auf die Urteilsfeststellungen Einfluß hätten haben können (vgl. BGH StV 1982, 4; StV 1999, 636).Rn. 5 a) Die unterbliebene Bescheidung eines Beweisantrags, mit dem Behauptungen in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, die sich auf (später) gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellte Verfahrensteile beziehen, gefährdet den Bestand des Urteils nur dann, wenn nicht auszuschließen ist, daß die den Beweisbehauptungen entsprechenden Aussagen des Zeugen (mittelbar) auch auf die Urteilsfeststellungen Einfluß hätten haben können (vgl. BGH StV 1982, 4; StV 1999, 636).
- BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00
Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung
Der Entscheidung des 5. Strafsenats ist jedoch als tragende Rechtsauffassung zu entnehmen, daß das Gericht erneut in die Verhandlung eintrete, wenn es mit der Verkündung des Einstellungsbeschlusses zu erkennen gibt, daß es sich (wenn auch nur mittelbar) mit dem Hilfsbeweisantrag befaßt hat, soweit er zur Verurteilung führende Verfahrensteile betraf (Schlothauer StV 1984, 134, 135; vgl. auch BGH StV 1982, 4 [5. Strafsenat: Abtrennungsbeschluß]).
- BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von …
1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83). - BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86
Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den …
Zwar ist die Rüge trotz des Vertrags, "ausweislich des Protokolls" sei die Hauptverhandlung am 2. April 1985 geschlossen worden, nicht als bloße Protokollrüge unbeachtlich (vgl. BGH StV 1982, 4, 5). - BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83
Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort
Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221). - BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz …
Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221). - BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach …
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81). - BGH, 30.03.1983 - 3 StR 91/83
Anforderungen an die Gewährung des letzten Wortes an den Angeklagten
Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1982, 4).
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