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| BGH, 09.04.1963 - 5 StR 596/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.1963 - 5 StR 587/62
Auszug aus BGH, 09.04.1963 - 5 StR 596/62
Der Senat hat in dem heute verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil 5 StR 587/62 eingehend anhand der Gesetzesbestimmungen und der Gesetzesgeschichte dargelegt, daß das Privatisierungsgesetz es den Belegschaftsmitgliedern des Volkswagenwerkes weder ausdrücklich noch stillschweigend verbot, das ihnen gesetzlich verliehene Recht, Aktien des Werkes zu erwerben, an Dritte abzutreten oder sich zu verpflichten, die Aktien sofort nach Erwerb weiterzuveräußern, und daß auch allgemeine gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.Den in der Entscheidung, des Senats 5 StR 587/62 gemachten Darlegungen ist für diese Gruppe nur folgendes hinzuzufügen:.
Daß der Angeklagte die Rechte der Helga C. unentgeltlich erworben hat, während es sich in dem dem Urteil 5 StR 587/62 zugrunde liegenden Fall durchweg um entgeltlichen Erwerb gehandelt hat, macht ebenfalls keinen rechtlichen Unterschied.
- BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63
Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand - …
Hieran ist der Senat durch die Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. April 1963 - 5 StR 587/62 (= BGHSt 18, 317) und 5 StR 596/62 - nicht gehindert. - BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63
Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne …
Daran ist er jedoch, soweit der Angeklagte wegen betrügerischen Aktienerwerbs durch Strohmänner verurteilt worden ist, durch zwei Urteile des 5. Strafsenats vom 9. April 1963 (5 StR 587/62 = BGHSt 18, 317 und 5 StR 596/62) gehindert.
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