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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91   

Zitiervorschläge
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BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,8902)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1992 - 5 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,8902)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,8902)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters - Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Gesamtstrafe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände - …

    Auszug aus BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91
    Auch wenn dieser Angeklagte nur an einem einzigen Kraftfahrzeugdiebstahl mitgewirkt hat, so ist doch die dafür verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren, selbst unter Berücksichtigung seiner Unbestraftheit, nicht unverhältnismäßig hoch, auch nicht im Blick auf die im Falle II 9 der Urteilsgründe gegen den Mittäter verhängte Einzelstrafe gleicher Höhe (vgl. BGH NStZ 1991, 581; Urteil des Senats vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 -).
  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …

    Auszug aus BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91
    Auch wenn dieser Angeklagte nur an einem einzigen Kraftfahrzeugdiebstahl mitgewirkt hat, so ist doch die dafür verhängte Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren, selbst unter Berücksichtigung seiner Unbestraftheit, nicht unverhältnismäßig hoch, auch nicht im Blick auf die im Falle II 9 der Urteilsgründe gegen den Mittäter verhängte Einzelstrafe gleicher Höhe (vgl. BGH NStZ 1991, 581; Urteil des Senats vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 -).
  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich …

    Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (…vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 15.09.1992 - 5 StR 367/92

    Strafzumessung; Aufhebung des Straufausspruchs durch das Revisionsgericht; …

    Der Senat hat auf die Revision des Angeklagten K. mit Urteil vom 11. Februar 1992 (5 StR 607/91) die gegen diesen Angeklagten verhängte Gesamtstrafe aufgehoben; die weitergehende Revision hat er verworfen.

    Volltext siehe unter: BGH - 15.09.1992 - AZ: 5 StR 607/91.

  • BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

    Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (…vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
  • BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93

    Teilweise Verwerfung einer Revision

    "Die angesichts vergleichbarer Fälle ungewöhnlich hohe Gesamtfreiheitsstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden (UA S. 10); dies bedeutet hier einen Rechtsfehler (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91 -).
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   BGH, 15.09.1992 - 5 StR 607/91   

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BGH, Entscheidung vom 15.09.1992 - 5 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,16149)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1992 - 5 StR 607/91 (https://dejure.org/1992,16149)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Strafrechtliche Verurteilung wegen Fahrzeugdiebstahls

Verfahrensgang

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