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| BGH, 17.04.1958 - 5 StR 614/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
Auszug aus BGH, 17.04.1958 - 5 StR 614/57
Für die Frage, ob ein Vermögen durch eine Täuschungshandlung beschädigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Getäuschte (für sich selbst oder einen anderen) weniger bekommt, als er erwartet, sondern darauf, ob er weniger bekommt, als er fortgibt (vgl. BGHSt 3, 99,102 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956).Forderungen auf Rückzahlung eines Darlehens werden dem Bargeld, das hingegeben wird, regelmäßig nur durch solche Sicherheiten gleichwertig, die es dem Darlehensgeber ermöglichen, bei Fälligkeit der Darlehenssumme ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu seinem Geld zu kommen (vgl. RGSt 74, 129, 130; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956).
- BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
Auszug aus BGH, 17.04.1958 - 5 StR 614/57
Für die Frage, ob ein Vermögen durch eine Täuschungshandlung beschädigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Getäuschte (für sich selbst oder einen anderen) weniger bekommt, als er erwartet, sondern darauf, ob er weniger bekommt, als er fortgibt (vgl. BGHSt 3, 99,102 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956). - RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40
Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …
Auszug aus BGH, 17.04.1958 - 5 StR 614/57
Forderungen auf Rückzahlung eines Darlehens werden dem Bargeld, das hingegeben wird, regelmäßig nur durch solche Sicherheiten gleichwertig, die es dem Darlehensgeber ermöglichen, bei Fälligkeit der Darlehenssumme ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu seinem Geld zu kommen (vgl. RGSt 74, 129, 130; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956).
- BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60
Vermögensschaden beim Betrug
Vielmehr kommt es darauf an, ob er aus dem Bestand seines Vermögens durch den Vertrag mehr weggibt als zurückerhält (RGSt 9, 362; BGH Urt. vom 17. April 1958 - 5 StR 614/57).
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