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| BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Wahrunterstellung - Zulässigkeit der Wahrunterstellung einer Zeugenaussage bei Absprechen der Zuverlässigkeit der Zeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1984, 61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83
Sollten die Erwägungen des Landgerichts besagen, daß nicht eine Fahrt am Tattage, sondern an einem anderen behauptet worden sei, so wäre - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Grundsatz verletzt, daß eine Wahrunterstellung die behauptete Tatsache in ihrem wirklichen Sinn und in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung, Verschiebung und sonstige Änderung erfassen muß (BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 5 StR 639/79 im Anschluß an BGH in NJW 1968, 1293; BGH NStZ 1982, 213); nur dann erledigt sie den Beweisantrag in vollem Umfang (BGH, Beschluß vom 3. August 1979 - 5 StR 366/79). - BGH, 20.11.1979 - 5 StR 639/79
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Vernhemung des Brandsachverständigen - …
Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 5 StR 615/83
Sollten die Erwägungen des Landgerichts besagen, daß nicht eine Fahrt am Tattage, sondern an einem anderen behauptet worden sei, so wäre - worauf die Revision zutreffend hinweist - der Grundsatz verletzt, daß eine Wahrunterstellung die behauptete Tatsache in ihrem wirklichen Sinn und in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung, Verschiebung und sonstige Änderung erfassen muß (BGH, Urteil vom 20. November 1979 - 5 StR 639/79 im Anschluß an BGH in NJW 1968, 1293; BGH NStZ 1982, 213); nur dann erledigt sie den Beweisantrag in vollem Umfang (BGH, Beschluß vom 3. August 1979 - 5 StR 366/79).
- BGH, 23.11.1994 - 2 StR 593/94
Zeugenvernehmung - Verteidiger - Leitungsbefugnis - Wahrunterstellung - …
Danach muß sich die Wahrunterstellung, um die Ablehnung des Antrags zu rechtfertigen, auf die behauptete Beweistatsache selber beziehen, sie also als zutreffend behandeln; dem ist nicht genügt, wenn das Gericht lediglich unterstellt, daß die als Beweismittel benannten Zeugen im Sinne der Beweisbehauptung aussagen werden, um dann den erwarteten Aussagen im Wege einer vorweggenommenen Beweiswürdigung die Glaubhaftigkeit abzusprechen (st. Rspr., BGH StV 1984, 61;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 244 Rdn. 71;… Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 676 f, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83
Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des …
Eine Wahrunterstellung erledigt den Beweisantrag nur dann, wenn sie die Beweisbehauptung in ihrem vollen Umfang ohne jede Einengung oder Verschiebung ihres Sinngehaltes erfaßt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 1982, 213 Nr. 24; zuletzt BGH, Urteil vom 21. September 1983 - 2 StR 151/83 - und Beschluß vom 15. November 1983 - 5 StR 615/83).
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