Rechtsprechung
| BGH, 25.03.1955 - 5 StR 617/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 312
- NJW 1955, 916
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1953 - 4 StR 438/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.03.1951 - 1 StR 61/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53
Rechtsmittel
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- BGH, 14.12.1962 - 4 StR 323/62
Rechtsmittel
Es genügt, daß zwischen den beteiligten Personen ein Unterordnungsverhältnis der im § 174 Nr. 1 StGB beschriebenen Art besteht (u.a. BGHSt 1, 71, 72 f [BGH 20.03.1951 - 1 StR 61/50]; 4, 297, 298 f [BGH 30.06.1953 - 1 StR 215/53]; 5, 147, 148 [BGH 12.11.1953 - 4 StR 438/53]; 7, 313 [BGH 25.03.1955 - 5 StR 617/54]; 8, 278, 280 f [BGH 11.11.1955 - 1 StR 442/55]).Hier kann daher nie von einer rechtlich beachtlichen Zustimmung des Minderjährigen, die das Tatbestandsmerkmal des Mißbrauchs zur Unzucht oder die Rechtswidrigkeit des Handelns der Aufsichtsperson ausschlösse, die Rede sein (BGHSt 7, 312).
- BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 05.05.1959 - 5 StR 109/59
Rechtsmittel
Von dieser Entscheidung abzugehen, geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß, zumal bei gleichgeschlechtlicher Unzucht zwischen Männern die Einwilligung des Minderjährigen das Merkmal des Mißbrauchs nicht ausschließt (BGHSt 7, 312). - BGH, 22.01.1957 - 5 StR 447/56
Rechtsmittel
Das gilt besonders dann, wenn der Geschlechtsverkehr auch aus anderen Gründen verboten und strafbar ist, wie es hier wegen der Blutsverwandtschaft der Fall war (vgl BGHSt 7, 312 betr. die Unzucht unter Männern).
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