Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1954 - 5 StR 618/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51
Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …
Auszug aus BGH, 12.01.1954 - 5 StR 618/53
Wie in BGHSt 3, 110 [124/125] ausgeführt ist, gehört in Fällen der vorliegenden Art die zutreffende rechtliche Beurteilung der Umstände, von denen die Entscheidung über die Widerrechtlichkeit der Handlung abhängt, zur Schuld.Sie ist trotzdem widerrechtlich, falls die verhängte Strafe außer jedem Verhältnis zum Schuld- und Unrechtsgehalt der den Gegenstand der Verurteilung bildenden Tat steht (vgl BGHSt 3, 110).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 12.01.1954 - 5 StR 618/53
Bei der Prüfung der Frage, ob der Angeklagte sich im Zeitpunkte der Tat des Unerlaubten, des Unrechts seiner Handlungsweise bewußt war oder wenigstens dieses Bewußtsein bei gehöriger Anspannung seines Gewissens haben konnte (vgl BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]), wird das Landgericht Folgendes beachten müssen: Die bloße Feststellung, daß der Angeklagte sich der Unmenschlichkeit des Blutschutzgesetzes bewußt war, genügt, wie oben schon ausgeführt, hierfür nicht. - BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 12.01.1954 - 5 StR 618/53
Wie in BGH 4 StR 46/50 vom 18.12.1952 und 1 StR 791/51 vom 14.10.1952 entschieden ist, genügt bei Maßnahmen dieser Art im Gegensatz zu einer durch ein gerichtliches Urteil bewirkten Freiheitsentziehung, wenn der Täter das Unrechtmäßige der Maßnahmen und seines Tatbeitrages dazu bei gehöriger Anspannung seines Gewissens hätte erkennen können. - BGH, 18.12.1952 - 4 StR 46/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1954 - 5 StR 618/53
Wie in BGH 4 StR 46/50 vom 18.12.1952 und 1 StR 791/51 vom 14.10.1952 entschieden ist, genügt bei Maßnahmen dieser Art im Gegensatz zu einer durch ein gerichtliches Urteil bewirkten Freiheitsentziehung, wenn der Täter das Unrechtmäßige der Maßnahmen und seines Tatbeitrages dazu bei gehöriger Anspannung seines Gewissens hätte erkennen können.
- BGH, 02.12.1954 - 4 StR 536/54
Rechtsmittel
Diese Wendung könnte, für sich betrachtet, auf eine unzulässige Berücksichtigung nicht erwiesener strafschärfender Umstände (BGHSt 4, 344 zu III; 5 StR 618/53 vom 12. Januar 1954) hindeuten.
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