Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1981 - 5 StR 622/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Beurteilung einer schweren Brandstiftung - Beurteilung der Annahme, der Angeklagte habe verkannt, dass eine Brandversicherung die volle Versicherungssumme ausszahlt, selbst wenn der tatsächliche Schaden zu bewerten ist - Voraussetzungen für das ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 16.06.1930 - II 419/30
1. Ist der Ehemann verpflichtet, das von ihm gegen Feuer versicherte Haus seiner …
Auszug aus BGH, 24.11.1981 - 5 StR 622/81
Die Entscheidungen RGSt 64, 273, 279 und RG JW 1929, 2735, in denen Tateinheit von schwerer Brandstiftung und Brandstiftung angenommen worden ist, bestrafen Handlungen, mit denen außer dem Wohnhaus auch ein anderes Gebäude angezündet worden ist.
- BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87
Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit …
Der neu entscheidende Tatrichter wird noch darauf hingewiesen, daß in Fällen, in denen ausschließlich ein zur Wohnung von Menschen dienendes fremdes Gebäude in Brand gesetzt worden ist, nur wegen schwerer Brandstiftung (§ 306 Nr. 2 StGB) und nicht auch wegen Brandstiftung im Sinne des § 308 StGB zu verurteilen ist (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 622/81). - BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94
Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht
In einem Falle, in dem nur ein Gebäude in Brand gesetzt wird, das die Voraussetzungen des § 306 Nr. 2 StGB erfüllt, ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (BGH, Urt. v. 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1). - BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94
Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung
In einem solchen Falle ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschluß vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1). - BGH, 09.02.1984 - 4 StR 751/83
Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter …
Eine Verurteilung wegen tateinheitlich versuchter (einfacher) Brandstiftung wäre lediglich dann in Betracht gekommen, wenn das Feuer - wofür hier keine Anhaltspunkte vorliegen - außerdem noch auf ein weiteres Gebäude, das die Voraussetzungen des § 306 Nr. 2 StGB nicht erfüllte, hätte übergreifen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 622/81).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".