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| BGH, 06.11.1984 - 5 StR 628/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer Zeugenaussage mit der als wahr unterstellten Behauptung - Unterscheidung von Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag - Verpflichtung des Gerichts zur Hinwirkung auf eine Ergänzung des mangelhaft gefassten Antrages
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten …
Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil dem Antrag keine bestimmte Tatsachenbehauptung zugrunde lag, sodass es sich nicht um einen Beweisantrag handelte, der nur unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84, NStZ 1985, 204, 206 bei Pfeiffer mwN). - KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines …
Beweisbehauptungen fehlen vielmehr gänzlich, denn es sind keine tatsächlichen Umstände oder Geschehnisse (oder sachverständig zu bewertende Tatsachen) zum Gegenstand des Antrags gemacht worden, sondern allenfalls Beweisziele angedeutet worden ("Glaubhaftigkeit der Angaben"), die sich erst aufgrund weiterer, vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben könnten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - 5 StR 279/93 - [juris] = BGHSt 39, 251; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84 - bei: Pfeiffer, NStZ 1985, 204 [205/206]).
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